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Galizien
In Bezug auf Landesautonomie wurden dem Lande größere Konzessionen gewährt als irgend einem andern Kronlande der österr. Reichshälfte. In den österr. Reichsrat sendet G. 63 Abgeordnete. Der Landtag besteht aus 3 Erzbischöfen, 5 Bischöfen, 2 Universitätsrektoren, 44 Abgeordneten des Großgrundbesitzes, 20 der Städte, Märkte und Industrieorte, 3 der Handels- und Gewerbekammern und 74 der Landgemeinden, zusammen 151 Mitglieder.
Sitz der Statthalterei ist Lemberg (s. d.), welche gleich Krakau eigenes Statut hat. Die Finanzverwaltung steht unter der Finanzlandesdirektion in Lemberg, der für die direkten Steuern die Steuerinspektorate mit den Steuerämtern, für die indirekten Abgaben die 12 Finanzbezirksdirektionen mit den 36 Zollämtern sowie die Finanzprokuratur, das Gebührenbemessungsamt, die Landeshauptkasse, das Lottoamt, 5 Tabakfabriken und 12 Salinenverwaltungen unterstehen. Die Rechtspflege wird in dritter Instanz von dem obersten Gerichtshofe in Wien, in zweiter von den beiden Oberlandesgerichten in Lemberg (für Ostgalizien und die Bukowina) und Krakau (Westgalizien), in erster Instanz von 2 Landes-, 13 Kreis- und 178 Bezirksgerichten gehandhabt. In Lemberg und Krakau befinden sich Staatseisenbahn-Betriebsdirektionen mit 19 untergeordneten Bahnbetriebsämtern; in Lemberg 1 Post- und Telegraphendirektion, 1 Gewerbe-Inspektor, Aichinspektor mit 34 Aichämtern und 3 Handels- und Gewerbekammern in Lemberg, Krakau und Brody.
Als oberste Militärbehörden bestehen die 3 Korpskommanden in Lemberg, Przemyśl und Krakau. Für das Bergwesen besteht die Berghauptmannschaft in Krakau mit Revierbergämtern in Krakau, Jaslo, Drohobycz und Stanislau, ferner die Berg- und Hüttenverwaltung in Swoszowice; für das Forstwesen die Forst- und Domänendirektion in Bolechow mit 49 Forstverwaltungen sowie das Staatshengstendepot in Drohowyze für Galizien und die Bukowina.
Das Wappen von G. besteht aus einem blauen Schilde, worin ein roter Querbalken; darüber eine schwarze Dohle, darunter drei goldene Kronen. Auf dem Schilde eine Bügelkrone. (S. Tafel: Wappen der Österreichisch-Ungarischen Kronländer, Fig. 15 beim Artikel Österreichisch-Ungarische Monarchie.) Das Wappen für Lodomerien zeigt zwei von Silber und Rot geschachte Querbalken in blauem Felde. Die Farben sind Blau-Rot.
Unterrichts- und Kirchenwesen. Das Schulwesen, mit Ausnahme der Hochschulen, leitet der Landesschulrat in Lemberg. Eine kaiserl. Akademie der Wissenschaften besteht in Krakau, Universitäten zu Lemberg (ohne mediz. Fakultät; 1891/92: 1283 immatrikulierte Hörer) und Krakau (gegründet 1364, 1283 immatrikulierte Hörer), und in Lemberg auch eine k. k. Technische Hochschule (170 Studenten), sämtlich mit poln. Unterrichtssprache. Das Land zählte (1892) außerdem 3 theol. Lehranstalten, 1 Kunstschule in Krakau, 2 Hebammenschulen, 28 Gymnasien, 2 Realgymnasien, 4 Realschulen, 7 Bildungsanstalten für Lehrer, 3 für Lehrerinnen, 3 Handels-, 20 Gewerbeschulen, 1 Kunstgewerbeschule (in Lemberg), 8 Schulen für Musik, 13 für Land- und Forstwissenschaft, 1 Bergbauschule, 7 Bürger- und 3446 allgemeine Volksschulen. Im ganzen unterrichteten (1890) 5141 vollbeschäftigte Lehrkräfte. Die Zahl der schulpflichtigen Kinder betrug (1890) 930201, die der schulbesuchenden 469624. Der röm.-kath. Klerus des Landes unter dem Erzbischof zu Lemberg und drei Bischöfen zu Krakau, Przemyśl und Tarnow begreift 3935 Weltgeistliche und in 162 Klöstern 895 Mönche und 1174 Nonnen. Sitz des griech.-kath. Erzbischofs ist Lemberg, der Bischöfe Przemyśl und Stanislau, des armenisch-kath. Erzbischofs Lemberg. ^[Spaltenwechsel]
Geschichte. Nachdem zur Zeit der Völkerwanderung die ursprünglich dort ansässigen german. Völker, Logier und Gepiden, das heutige G. verlassen hatten, traten Slawen an ihre Stelle, die sich in Angehörige des poln. und des russ. Stammes schieden, jene westlich, diese östlich des Flusses San. Die Chrobaten im Westen des Landes verbanden, nach Lösung ihres vorübergehenden Zusammenhangs mit dem großmährischen (9. Jahrh.) und böhm. Staate (10. Jahrh.), ihre Geschicke unter Boleslaw Ⅰ. Chrobry mit denen Polens, die tscherwonischen (rotrussischen) Städte und die Landschaften bis nach Przemyśl hin gehorchten dem Großfürsten von Kiew. Nur vorübergehend begründete Boleslaw Ⅰ. poln. Herrschaft auch über diese östl. Gebiete; nach seinem Tode (1025) fielen sie wieder an Rußland zurück und wurden im letzten Viertel des 11. Jahrh. in die Teilungen einbezogen, die den russ. Staat zerrissen. Darauf konsolidierten sich im 12. Jahrh. unter den Fürstentümern im Karpatenlande zwei größere, Halicz und Wladimir, deren Erinnerung noch in den heutigen Landesnamen G. und Lodomerien fortlebt. Beide Fürstentümer (besonders Halicz unter Jaroslaw dem Scharfsinnigen 1153‒87) zeichneten sich durch blühenden Handel und Reichtum aus. Allein die steten Streitigkeiten der stammverwandten Fürstenhäuser boten bald nicht nur den Polen, sondern auch den Ungarn Anlaß zu fortwährender Einmischung. Roman, Fürst von Wladimir (1196‒1205)), vereinigte auf kurze Zeit die Fürstentümer, sie wurden aber bald wieder Schauplatz der Kämpfe zwischen Russen, Polen und Ungarn; mehrmals mußten die Fürsten poln. Oberhoheit anerkennen, dreimal behaupteten ungar. Prinzen (Andreas 1187‒89, Koloman 1214‒21, Andreas 1226‒27) den Fürstenstuhl von Halicz. Letzterer nahm 1206 bleibend den Titel «Galiciae et Lodomeriae rex» an, der 1189 vorübergehend schon Bela Ⅲ. beigelegt war.
Der Mongolensturm (1241) riß Halicz und Wladimir vom russ. Großfürstentume, das in Kiew machtlos abstarb, bleibend los, nm so mehr, als Romans Sohn, Daniel, die Notwendigkeit einer schützenden Verbindung mit dem Abendlande erkennend, einer Union mit der röm. Kirche zuneigte und aus den Händen eines Legaten des Papstes Innocenz Ⅳ. die Königskrone von G. annahm (1253). Seine Söhne, Leo, der Lemberg erbaute und zur Residenz erhob, und Mstislaw, teilten die väterliche Erbschaft, die des erstern Sohn Georg wieder vereinigte. Doch verfiel unter den folgenden Fürsten, ungeachtet sie ihre Herrschaft selbst über Kiew ausdehnten, das Land immer mehr, sodaß es nach dem Erlöschen des Romanschen Hauses (1340), von Litauern und Tataren hart bedrängt, sich dem poln. Könige Kasimir Ⅱ. unterwarf (1349). Hiermit begann aber auch die Polonisierung des Landes und die Hinüberziehung desselben zur kath. Kirche. Unter Ludwig d. Gr., der Ungarn und Polen vereint beherrschte, wurde 1375 die von Kasimir begonnene Organisation der kath. Hierarchie dauernd festgestellt. Ludwig betrachtete G. als ein mit seiner ungar. Krone vereinigtes Land, und