120
Hessen (Großh.; Wohlthätigkeitsanstalten. Unterrichts-, Kirchenwesen. Geschichte)
besteht ein Landesversicherungsamt für Invaliditäts- und Altersversicherung sowie für Unfallversicherung; die Zahl der 1891 bewilligten Altersrenten betrug 2562, der Geldbetrag 294000 M. Krankenkassen für Arbeiter waren 1891: 1032 in Thätigkeit, mit 198914 Mitgliedern; andere Kranken- sowie Sterbekassen bestehen an vielen Orten.
Wohlthätigkeitsanstalten. Außer den Kranken- und Heilanstalten sind hervorzuheben: die staatliche Brandversicherungsanstalt für Gebäude (mit Versicherungszwang), die Witwen- und Waisen-Versorgungsanstalten für Hinterbliebene von Staatsdienern, Militärpersonen, Geistlichen und Schullehrern, Stiftungen zu Gunsten vermögensloser oder bedürftiger Hinterbliebenen von Civilstaatsdienern (Ludwigs- und Mathilden-Landesstiftung, Kohlermännische Stiftung), von Offizieren u. s. w. (von Weyherssche Eleonoren-Stiftung), von Forstbeamten u. s. w. (von Stockhausen-Metthing-Stiftung und von Bibra-Stiftung), von Lehrern (Ludwigs- und Alice-Stiftung), zur Unterstützung armer adliger Töchter (Kaufunger Stiftsfonds), eine Lebensversicherungsanstalt, verbunden mit einer (allgemeinen) Rentenanstalt zu Darmstadt, ein Fonds für öffentliche und gemeinnützige Zwecke. Außerdem bestehen noch zahlreiche Stiftungen, Unterstützungsvereine und andere zum Wohle der Bevölkerung eingerichtete Anstalten.
Unterrichtswesen. Es besteht unter unmittelbarer Beaufsichtigung des Ministeriums des Innern und der Justiz eine Landesuniversität in Gießen (s. d.) und eine Technische Hochschule in Darmstadt (s. d.). Von andern staatlichen höhern Unterrichtsanstalten sind vorhanden: 8 Gymnasien mit (1891/92) 180 Lehrern und 2972 Schülern, 4 Realgymnasien, 15 Realschulen, davon 2 verbunden mit Progymnasien und 1 mit einem Gymnasium, zusammen mit 265 Lehrern und 5677 Schülern, 5 höhere Mädchenschulen, davon eine (Victoriaschule zu Darmstadt) verbunden mit einem Lehrerinnenseminar, mit zusammen 100 Lehrern und Lehrerinnen und 2206 Schülerinnen, 3 Lehrerseminare zu Bensheim, Friedberg und Alzey mit 31 Lehrern und 314 Schülern, 3 Lehrer-Präparandenanstalten zu Lindenfels, Lich und Wöllstein mit je 2 Lehrern und zusammen 182 Schülern. Weiter befindet sich ein evang. Predigerseminar in Friedberg und ein bischöfl. Seminar in Mainz. Unter Oberaussicht der Kreisschulkommissionen stehen (1892) 993 einfache Volksschulen mit 2423 Lehrern und 157403 Schülern, 906 Fortbildungsschulen (im Anschluß an vorige) mit 17914 Schülern, 25 Mittelschulen (erweiterte Volksschulen) mit 134 Lehrern und 3782 Schülern, 58 Privatunterrichtsanstalten mit 255 Lehrern und 3922 Schülern, unter denen die Privatlehranstalt in Mainz und die Handelsschule in Offenbach besonders hervorzuheben sind. (Über Landwirtschaftsschulen s. oben S. 116 a.) Gewerbliche Unterrichtsanstalten (Handwerker- und Kunstgewerbeschulen) waren (Anfang 1893) 94 an 76 Orten mit 264 Lehrern und 7500 Schülern vorhanden, darunter eine Landesbaugewerkschule zu Darmstadt mit 19 Lehrern und 140 Schülern; von andern gewerblichen Lehranstalten sind die Fachschule für Elfenbeinschnitzerei u. s. w. in Erbach i. O., die Weberschule in Lauterbach, die Korbflechtereischulen in Alsfeld, Beerfelden, Rhein-Dürkheim zu nennen. Weiter bestehen kaufmännische Fortbildungsschulen, Musikschulen in den größern Städten. In Friedberg und Bensheim befinden sich Unterrichtsanstalten für Taubstumme und Taubstummenlehrer (1892/93 mit 19 Lehrern und 113 Schülern), in Friedberg weiter eine Blindenanstalt, in Sandbach i. O. ein Waisenhaus für kath. Mädchen. – Von öffentlichen Bibliotheken sind zu nennen: die Hofbibliothek in Darmstadt, die Universitätsbibliothek in Gießen und die Stadtbibliothek in Mainz; von andern Anstalten für Kunst und Wissenschaft: das großherzogl. Museum in Darmstadt, die Sammlung röm. und german. Originalaltertümer und das Römisch-Germanische Centralmuseum in Mainz. – Die Staatszuschüsse zum gesamten Unterrichtswesen betrugen (1891/94 bez. 1885/88) jährlich in runden Summen: für die Universität 460000 M., für die Technische Hochschule 150000 M., für die Gymnasien, Realgymnasien und Realschulen 380000 M., pädagogischen Seminarien 6000 M., Lehrerinnenseminar 4000 M., Volksschulwesen 1080000 M., zusammen 2080000 M. ^[Spaltenwechsel]
Kirchenwesen. Landeskirche ist sowohl die evang. Kirche (welche sämtliche unierte, luth. und reform. Gemeinden des Landes umfaßt) als auch die katholische. Die Verfassung der evangelischen Kirche (Edikt vom 6. Jan. 1874, abgeändert durch Gesetz vom 15. März 1885) beruht auf dem Grundsatz der Gemeinde- und Synodalvertretung, der territorialen Unterscheidung von Gemeinde, Dekanat und Großherzogtum, der personellen Scheidung des Laienelements und des kirchlichen Beamtentums. Der Großherzog ist das Haupt der evang. Landeskirche. Er übt das landesherrliche Kirchenregiment durch die höchste kirchliche Behörde, das Oberkonsistorium, nach den Bestimmungen der Verfassung, d. h. in den wichtigsten Beziehungen mit Zustimmung der Landessynode aus. Letztere ist die Vertretung der gesamten evang. Kirche des Großherzogtums und besteht aus dem Prälaten, je einem geistlichen und weltlichen Abgeordneten und aus 7 (3 geistlichen und 4 weltlichen) vom Landesherrn ernannten Mitgliedern; die Landessynode tritt alle 5 Jahre zusammen, als ständige Vertretung fungiert der aus 5 Mitgliedern bestehende Synodalausschuß. An der Spitze der katholischen Landeskirche, des Bistums Mainz, steht der Bischof von Mainz. Unter ihm bilden das Domkapitel und bischöfl. Ordinariat bez. Offizialat die obern Verwaltungsbehörden der Diöcese. Das Verhältnis des Staates zur Kirche wurde geregelt durch 5 Kirchengesetze vom 23. April 1875, von welchen jedoch das Gesetz über den Mißbrauch der geistlichen Amtsgewalt durch Gesetz vom 7. Sept. 1889 abgeändert und an Stelle des Gesetzes über die Vorbildung und Anstellung der Geistlichen ein neues Gesetz vom 5. Juli 1887 getreten ist. Es waren (1892) vorhanden: 23 evang. Dekanate mit 415 evang. Pfarrämtern und 466 Geistlichen, und 17 kath. Dekanate mit 159 kath. Pfarrämtern und 174 Geistlichen. Für den israelitischen Kultus bestehen 7 Rabbinate. – Insoweit die Erträge des Kirchenvermögens und sonst zu Gebote stehende Mittel zur Bestreitung kirchlicher oder religiöser Bedürfnisse nicht ausreichen, können Umlagen erhoben werden. Außerdem leistet der Staat zur Bestreitung der Kosten der evang. Kirche (1891/94) einen jährlichen Zuschuß von 240000 M., zu derjenigen der katholischen von 129872 M.
Geschichte. Die Geschichte Hessen-Darmstadts beginnt mit der von Philipp Ⅰ., dem Großmütigen, Landgrafen von H., testamentarisch verordneten Teilung seines Landes unter seine vier Söhne Wil- ^[folgende Seite]