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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Hessen (Großherzogtum; Geschichte)

helm, Ludwig, Philipp und Georg, 1567. (S. Hessen, Volksstamm.) Georgs Anteil, die Obergrafschaft Katzenelnbogen, bestand aus den sieben Ämtern Auerbach, Darmstadt, Dornberg, Lichtenberg, Reinheim, Rüsselsheim und Zwingenberg. Georg Ⅰ., der Fromme (geb. 1547, gest. 1596), wählte Darmstadt zur Residenz und ward zum Stifter der hessen-darmstädtischen Linie. Durch den kinderlosen Tod seines Bruders Philipp (gest. 1583) erwarb er später noch die Ämter Schotten und Stornfels, Homburg und einen Teil von Braubach. Bei seinem Tode hinterließ er seinem Sohne und Nachfolger Ludwig Ⅴ., dem Getreuen (geb. 1577, gest. 1626), eine Ersparnis von fast ½ Mill., sodaß dieser, obgleich seine Regierung noch in die Wirren des Dreißigjährigen Krieges fiel, doch das Land vermittelst neuer Ankäufe, namentlich des Amtes Kelsterbach, vergrößern konnte. Durch den Tod seines Oheims Ludwig von Marburg, der 1604 kinderlos starb, entstand ein weiterer Zuwachs; doch gab diese Erbschaft Grund zu vielfachen Streitigkeiten, die erst später zum Austrag kamen. Ludwig Ⅴ., der der luth. Lehre anhing, stiftete die luth. Universität Gießen, welche 1607 vom Kaiser Rudolf Ⅱ. ihre Bestätigung empfing. Um das Land vor weitern Zerstückelungen zu bewahren, schloß er 1608 mit seinen beiden Brüdern Philipp, der Butzbach erhielt, aber 1643 ohne Kinder starb, und Friedrich ein vom Kaiser bestätigtes Erbstatut ab, wodurch die Primogenitur im Hause Hessen-Darmstadt eingeführt wurde. Friedrich, der zur Abfindung 1622 das Amt Homburg erhielt, wurde Stifter der Nebenlinie Hessen-Homburg (s. d.).

Unter dem Nachfolger Ludwigs, seinem Sohne Georg Ⅱ., dem Gelehrten (geb. 1605, gest. 1661), mußte das Land noch mehr die Drangsale der kriegerischen Zeiten empfinden, wozu die Verheerungen der Pest kamen. Erst nach dem Westfälischen Frieden konnte der Landgraf daran gehen, die dem Lande geschlagenen schweren Wunden zu heilen. Das Gymnasium zu Darmstadt verdankt ihm seine Gründung, wie ihm überhaupt das Schulwesen seines Landes sehr am Herzen lag. Sein Sohn und Nachfolger Ludwig Ⅵ. (geb. 1630, gest. 1676) förderte namentlich Künste und Wissenschaften, beschenkte die Universität Gießen reichlich und gründete Gymnasien und die Hofbibliothek. Da sein ältester Sohn, Ludwig Ⅶ. (geb. 1658, gest. 1678), aus seiner ersten Ehe mit einer Prinzessin von Holstein-Gottorp, nach wenigen Monaten der Regierung in Gotha starb, so folgte der zweite Sohn, Ernst Ludwig (geb. 1667, gest. 1739), zunächst unter Vormundschaft seiner Mutter Elisabetha Dorothea, Prinzessin von Sachsen-Gotha. Namentlich in die erste Hälfte seiner Regierungszeit fallen die vielfachen Verheerungen des Landes durch franz. Heere. (S. Ludwig ⅩⅣ.) Der finanzielle Wohlstand des Staates kam dadurch und durch das üppige Hofleben des Landgrafen bedeutend in Rückgang. Unter Ernst Ludwigs Sohn, Ludwig Ⅷ. (geb. 1681, gest. 1768), wurde durch dessen Vermählung mit der Erbgräfin von Hanau der langjährige Streit mit Cassel wegen der Erbfolge in der Grafschaft Hanau zu Ende gebracht und die Herrschaft Lichtenberg erworben; aber die Finanzen verwickelten sich, vorzugsweise durch des Landgrafen übergroße Neigung zur Jagd und seine Freigebigkeit, nach und nach so, daß dem Lande sogar eine kaiserl. Exekutionskommission drohte. Dieser Finanznot abzuhelfen, berief sein Sohn und Nachfolger Ludwig Ⅸ. (geb. 1719, gest. 1790), der ein großer Soldatenfreund war und seine Residenz nach Pirmasens verlegt hatte, den Freiherrn von Moser an die Spitze der Verwaltung. Obschon derselbe sehr wohlthätig wirkte, wurde doch seine Stellung durch vielfache Feinde und eine gegen ihn gerichtete Anklage, die erst auf dem Gnadenwege beim Regierungsantritt von Ludwigs Ⅸ. Nachfolger (1790) niedergeschlagen wurde, unhaltbar. Die angebahnten Reformen wurden nicht weiter ausgeführt, aber bei dem einfachen Leben und dem kleinen Hofhalt Ludwigs Ⅸ. mehrten sich wenigstens die Schulden nicht. Seine Gemahlin Karoline (s. d.), die «große Landgräfin», übte einen heilsamen Einfluß auf die Regierung und das Hofleben.

Ludwigs Sohn und Nachfolger, Ludwig Ⅹ. (geb. 1753, gest. 1830), verlor zwar durch den Lunéviller Frieden 1801 den links vom Rhein gelegenen Teil der Grafschaft Lichtenberg und durch den Reichsdeputationshauptschluß von 1803 auf dem rechten Rheinufer die Ämter Lichtenau und Willstedt, welche an Baden kamen, sowie die Ämter Katzenelnbogen, Ems, Epstein, Kleeberg und das Dorf Wespersfelden, welche Nassau-Usingen zufielen, erhielt aber zur Entschädigung dagegen das Herzogtum Westfalen, fünf Ämter vom Mainzer Kurfürstentum, nämlich Heppenheim, Gernsheim, Lorsch, Fürth und Steinheim, die pfälz. Ämter Lindenfels, Umstadt, die Reste des Hochstifts Worms, die Abtei Seligenstadt, die Stadt Friedberg, die Propstei Wimpfen und die Cistercienserabtei Marienschloß bei Rockenberg. Dieser Zuwachs betrug etwa 6000 qkm mit 220000 E., während 2200 qkm mit 100000 E. abgetreten worden waren. Nachdem der Landgraf dem Rheinbunde beigetreten war, nahm er 14. Aug. 1806 als souveräner Fürst den Titel Großherzog an und nannte sich nun Ludwig Ⅰ. (s. d.). Durch ein Edikt vom 1. Okt. 1806 hob er die alten landständischen Einrichtungen auf, die das Land mit Hessen-Cassel gemeinsam gehabt hatte, denen zufolge aber 1628 die letzten Landtage gehalten worden. Ebenso beseitigte er auch die besondern darmstädt. Landstände. Am 2. Nov. 1813 trat H. durch den Vertrag zu Dörnigheim den verbündeten Mächten bei, wogegen ihm der Fortbestand als souveräner Staat zugesichert wurde. Durch die Bestimmungen des Wiener Kongresses verlor der Großherzog Westfalen nebst Wittgenstein-Wittgenstein und Wittgenstein-Berleburg an Preußen, Alzenau, Amorbach, Miltenberg, und Heubach an Bayern und erhielt dafür Mainz mit Kastel und Kostheim, die Kantone Worms und Pfeddersheim und einen Teil des Kantons Alzei (etwa 4600 qkm), an Gebiet weniger, an Einwohnerzahl mehr. Die Landgrafschaft Hessen-Homburg, seit Anfang des 19. Jahrh. mit Hessen-Darmstadt vereinigt, wurde wieder losgetrennt und selbständiger Bundesstaat.

Unter der Regierung Ludwigs Ⅰ., der sich seit 7. Juli 1816 Großherzog von H. und bei Rhein nannte, erhob sich das Land in raschem Aufschwung zu Wohlstand und einem konstitutionellen Staatsleben, namentlich seitdem es 18. März 1820 eine Verfassung erhalten hatte, die verbessert 17. Dez. 1820 als Staatsgrundgesetz veröffentlicht wurde. Die Civilliste des Regenten wurde geregelt und ein Staatsschuldentilgungsgesetz veröffentlicht, sowie ferner Gesetze über die Trennung der Justiz von der