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Hessen-Cassel
Wilhelm Ⅰ. starb 27. Febr. 1821, ihm folgte sein Sohn Wilhelm Ⅱ. (s. d.) in der Regierung. Durch ein Organisationsedikt vom 29. Juni 1821 wurde die Justiz von der Administration getrennt, der Geschäftskreis aller Staatsbehörden genau bestimmt und für die Regelmäßigkeit des Staatshaushalts gesorgt; allein diese Organisation vermehrte die obern Verwaltungsbehörden, dadurch den Kostenaufwand, und entbehrte der konstitutionellen Garantien. Hierzu kam noch das Anstoß erregende Verhältnis des Kurfürsten zu Emilie Ortlöpp, die er zur Gräfin von Reichenbach erhob. Am 6. Sept. 1830 brach in Cassel eine Bewegung aus, infolge deren am 7. eine Bürgerbewaffnung eingeführt ward. Hierauf bewilligte der Kurfürst 15. Sept. dem Stadtrate zu Cassel das Gesuch um Versammlung der Landstände. Inzwischen waren auch in Hanau und Fulda Unruhen ausgebrochen, die sich in Cassel 6. und 10. Okt. erneuerten. Die einberufenen Stände der althess. Lande, denen auch Abgeordnete von Fulda, Hanau und Isenburg und Schaumburg beigegeben waren, traten 16. Okt. zusammen. Ihnen wurde das neue Grundgesetz, das der Kurfürst 5. Jan. 1831 unterzeichnete, 9. Jan. feierlich übergeben. Die Rückkehr der Gräfin Reichenbach nach Wilhelmshöhe 10. Jan. und die darüber entstandene Bewegung hatte indes zur Folge, daß die Gräfin sich wieder zur Abreise entschließen mußte. Dies reizte den Kurfürsten so, daß er seine Residenz nach Hanau verlegte und 30. Sept. 1831 durch ein Gesetz dem Kurprinzen Friedrich Wilhelm die Mitregentschaft und zugleich, bis er selbst wieder in die Hauptstadt zurückkehren werde, die alleinige Regierung übertrug. Am 7. Okt. hielt der Kurprinz-Mitregent seinen Einzug in Cassel. Der erste nach der neuen Verfassung 11. April 1831 eröffnete Landtag wurde, als er sich über die Maßregeln der Regierung gegen Presse und Vereine und über die Ausnahmebeschlüsse des Bundestags aussprach, 26. Juli wieder aufgelöst. Sein wichtigstes Ergebnis war der Zollanschluß an Preußen und damit der Beitritt zum Zollverein. Der zweite Landtag begann mit Zwistigkeiten zwischen Ministerium und Ständen, die zu einer abermaligen Auflösung führten. Der dritte Landtag, zum 15. April 1833 einberufen, ward erst 10. Juni eröffnet. Anklagen gegen den Minister Hassenpflug (s. d.) wurden vom Oberappellationsgericht aus formellen Gründen verworfen. Nachdem ein Gesetz über die Emancipation der Juden zu stande gekommen war, schloß der Landtag 31. Okt. 1833 wenigstens mit einem verfassungsmäßig gefaßten Abschiede. Der Landtag für die zweite Finanzperiode 1834‒36, jedoch ohne neue Wahlen, wurde 11. Nov. 1833 eröffnet, brachte eine Gemeindeordnung zu stande und erzielte eine Minderung des Militäretats, wurde aber 6. April 1835 ohne Verabschiedung entlassen.
Inzwischen hatte der 12. Nov. 1834 erfolgte Tod des Landgrafen Victor Amadeus von Hessen-Rheinfels-Rotenburg und der dadurch veranlaßte Heimfall der beträchtlichen Grundbesitzungen desselben zu neuer Verwicklung zwischen der Regierung und den Ständen Veranlassung geboten. (S. Hessen-Rheinfels-Rotenburg.) Der Landtag 1837‒39 ward 22. Nov. 1836 eröffnet, aber noch unter dem Ministerium Hassenpflug zweimal vertagt, nach Hassenpflugs Austritt aus dem Staatsdienst und der Stände Wiederberufung 5. Okt. 1837 unmittelbar nach der Abstimmung, zufolge deren die Einnahmen der sog. Rotenburger Quart dem Finanzminister überwiesen werden sollten, 10. März 1838, aufgelöst. Hassenpflugs Nachfolger, Hanstein, hielt, wenn auch minder schroff, doch die Principien des Vorgängers aufrecht. Auch die zweite Ständeversammlung der dritten Finanzperiode wurde 12. Juli ohne Verabschiedung entlassen. Der Landtag 1840‒42 wurde 25. Nov. 1839 eröffnet. Der Regierung gelang es auch jetzt nicht, in den streitigen Finanzfragen die Zustimmung der Kammer zu erhalten. Zu Ende 1841 war statt Hanstein Koch an die Spitze des Ministeriums des Innern getreten und damit ein milderes Element in die oberste Verwaltung gekommen. Die Wahlen zu dem Landtage der fünften Finanzperiode, den der Kurfürst im Dez. 1842 eröffnete, waren für die Regierung günstiger ausgefallen, aber das Zögern der Regierung in der Anlage von Eisenbahnen veranlaßte lebhafte Erörterungen, die Kochs Rücktritt vom Ministerium nach sich zogen. Die Verabschiedung des Landtags erfolgte 3. April 1844. Auch die nächsten Landtage wurden bald nach Eröffnung wieder vertagt. Inzwischen war zwar Koch wieder an die Spitze des Ministeriums getreten, aber sein Einfluß schwand, während der Landtagskommissar Scheffer die leitende Persönlichkeit wurde, bis 1847 Koch abermals austrat und durch Scheffer ersetzt wurde.
Am 20. Nov. 1847 starb zu Frankfurt a. M. Kurfürst Wilhelm Ⅱ., und der Kurprinz-Mitregent trat nun als Kurfürst Friedrich Wilhelm Ⅰ. (s. d.) die Regierung an. Das Ministerium Scheffer konnte selbst mit der diesmal gefügigern Ständeversammlung sich nicht über die Fragen der Hofdotation einigen. Unter solchen Verhältnissen mußten die Februarrevolution von 1848 und die darauf folgenden Ereignisse in Deutschland in H. mächtig wirken. Überall begann eine Petitionsbewegung, am stürmischsten in Hanau. In der Nacht vom 5. auf den 6. März entfernte sich Scheffer, 7. März versprach der Kurfürst Aufhebung der Censur, Beseitigung der Maßregeln gegen die Deutschkatholiken, öffentliches und mündliches Gerichtsverfahren mit Geschworenen u. s. w. Eine Deputation aus Hanau verlangte volkstümliche Minister, Auflösung der Stände, Amnestie, Religionsfreiheit, Mitwirkung zu einem deutschen Parlament, und der Kurfürst gewährte alles. In das neue Ministerium traten Eberhard, Schwedes, Moritz von Baumbach und Weiß ein. Wippermann ward Landtagskommissar, und in die Ständeversammlung, die 13. März zusammentrat, wurden die bisher Ausgeschlossenen zugelassen. Das Ministerium verstärkte sich später durch Schenck von Schweinsberg (Auswärtiges) und Wippermann (Finanzen) und begann nun, nachdem eine polit. Amnestie verkündet worden, die Gesetzgebung im liberalen Sinne zu reformieren. Auch die ungelöste Streitfrage über die Rotenburger Quart fand jetzt ihre Erledigung. Die Presse, die Religionsübung ward frei, die bürgerliche Ehe eingeführt, die Polizeiverwaltung den Gemeinden übertragen. Zur Besetzung des obersten Gerichtshofs wirkten nunmehr die Stände mit; den Verwaltungsbeamten stand künftig ein vom Volke gewählter Bezirksrat zur Seite. Der so lange Zeit verzögerte Eisenbahnbau wurde jetzt vollendet, überhaupt nach allen Richtungen auch materielle Verbesserung gefördert. In den deutschen Angelegenheiten schloß sich Kurhessen den Regierungen an, die den Bundesstaat unter preuß. Leitung wollten, und erkannte die