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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Papst

byzant. Kaisertum. Diese Krönung hob das Ansehen des Papsttums mächtig, indem sich nun im Abendlande die Vorstellung von den zwei nebeneinander bestehenden Gewalten, der weltlichen und der geistlichen, bildete; und wenn auch der P. Unterthan des Kaisers war und seine Bestätigung von der kaiserl. Genehmigung abhing, so erschien doch die Salbung durch den P. als ein so unerläßliches Erfordernis der kaiserl. Würde, daß es der päpstl. Politik in kurzer Zeit gelang, diese Würde als päpstl. Gabe darzustellen. Zwar ernannte Karl d. Gr. 813 noch selbst seinen Sohn Ludwig zum röm. Kaiser; aber schon Karl der Kahle mußte 875 die Kaiserwürde als ein Geschenk Johanns Ⅷ. gelten lassen. An den Versuchen der P., sich gänzlich von der kaiserl. Gewalt zu befreien, entbrannte dann der Kampf zwischen P. und Kaiser im Mittelalter. (S. Deutschland und Deutsches Reich, Geschichte.)

Ⅳ. Periode. Die vierte Periode, von Nikolaus Ⅰ. bis zur Synode von Sutri (1046), zeigt das Papsttum nach einer kurzen Zeit machtvoller Erhebung in tiefem Verfall. Die beiden Haupthindernisse der absoluten Herrschaft des Papsttums waren die kaiserl. Oberhoheit und die Macht der Metropoliten in ihren Landeskirchen. Das erstere wurde durch die Teilung des Reichs Karls d. Gr. und die Zerwürfnisse unter seinen Nachfolgern beseitigt; das andere, die Selbständigkeit der Metropoliten, sollte durch die sog. Dekretalen des Pseudoisidor (s. d.) gebrochen werden, die das Interesse der Bischöfe unmittelbar an den P. in Rom knüpften. Diese um die Mitte des 9. Jahrh. auftauchende Dekretalensammlung sowie die fast gleichzeitig entstandene Schenkungsurkunde Konstantins (s. Donatio Constantini) machten als histor. Recht geltend, was die P. als höchstes Ziel erstrebten: die Unabhängigkeit der Kirche vom Staate, die päpstl. Allgewalt in der Kirche und das Eigentumsrecht der P. auf Italien und den ganzen Occident. Die Durchführung dieser Ansprüche stieß allerdings auf Hindernisse. Nikolaus Ⅰ. (s. d.) machte zuerst gegen den Metropoliten Hinkmar (s. d.) von Reims von den Dekretalen Gebrauch und trat mit Erfolg dem König Lothar Ⅱ. wegen seiner anstößigen Ehe entgegen. Johann Ⅷ. verlieh die dem deutschen Könige gebührende Kaiserkrone kraft göttlichen Auftrags an Karl den Kahlen von Frankreich. Mit Sergius Ⅲ. begann eine mehr als hundertjährige Zeit des Verfalls des röm. Stuhls, die sog. Pornokratie, indem die Markgräfinnen Theodora (s. d.) und Marozia (s. d.) ihre Liebhaber, Söhne und Enkel zu P. erhoben. Wiederholt suchten die deutschen Kaiser dem abzuhelfen; zuerst Otto Ⅰ., indem er 963 Johann Ⅻ. absetzte und Leo Ⅷ. zum P. ernannte; sodann Otto Ⅲ., der 998 den Crescentius (s. d.) hinrichten und nacheinander Gregor Ⅴ. und Sylvester Ⅱ. einsetzen ließ. Aber das alte Unwesen erneuerte sich immer wieder. 1044 gab es sogar drei P., die Unordnung war aufs höchste gestiegen; da erschien Kaiser Heinrich Ⅲ. in Rom, setzte auf der Synode zu Sutri (1046) alle drei P. ab und den deutschen Suidger (Clemens Ⅱ.) an ihre Stelle ein, und erhob damit das Kaisertum auf den Gipfel seiner Macht.

Ⅴ. Periode. Die fünfte Periode, von der Synode von Sutri (1046) bis Ende des 13. Jahrh., stellt die höchste Machtentwicklung des Papsttums dar. Unter Kaiser Heinrich Ⅲ. hatte der Staat die Gewalt über die Kirche. Aber kaum hatte der Kaiser die in die röm. Parteikämpfe herabgezogene päpstl. Würde wiederhergestellt (1046), als sich auch das Papsttum wieder seiner Unabhängigkeit vom Kaisertum erinnerte. Die von den deutschen P. Clemens Ⅱ., Leo Ⅸ. und Victor Ⅱ. begonnene Reformation wurde unter Nikolaus Ⅱ. (s. d.), der die Papstwahl in die Hände des Kardinalkollegiums legte, und Alexander Ⅱ. (s. d.) im Gegensatz zum Kaiserhofe fortgeführt, bis Gregor Ⅶ. (s. d.), der schon unter seinen letzten Vorgängern thatsächlich regiert hatte, unterstützt von den beiden Mönchsorden der Cluniacenser und Kamaldulenser, die Idee einer kirchlichen Universalmonarchie durchzuführen begann. Der Grundgedanke seines Lebens war die Begründung einer alles umfassenden Theokratie mit dem P. als sichtbarem einzigem Haupt. Die Voraussetzung dieser Herrschaft über die Könige und Völker war die unbedingte Herrschaft des Papsttums über den Klerus. Die P. sollten nach Gregors Ideal die unumschränkten Herren der Kirche sein, die höchsten und einzigen Würdenträger, die Statthalter Christi. Darum riß der erzwungene Cölibat (s. d.) die Priester von allen Familienbanden los und machte sie den P. unbedingt ergeben. Mittels ihrer Gesandten (s. Legat und Nuntius) griffen die P. nach Belieben in die geistliche Gerichtsbarkeit der Bischöfe ein und verwirklichten dadurch das pseudoisidorische Ideal eines Universalepiskopats über die Christenheit. Auf den Konzilien und Nationalsynoden, deren Beschlüsse der päpstl. Bestätigung bedurften, gaben sie der allgemeinen Kirche persönlich oder durch ihre Legaten Gesetze und erhoben für ihre Satzungen und Lehren den Anspruch der Infallibilität (s. d.). ^[Spaltenwechsel]

In der Erreichung dieser Ziele hatte Gregor Ⅶ. allerdings weniger Glück; sein Sieg über Heinrich Ⅳ. (s. d.) war sehr fraglich und auch den Investiturstreit (s. d.), wodurch er den polit. Lehnsverband der Bischöfe mit ihren Priestern lösen und sie gleich Vasallen aufs engste an den päpstl. Stuhl ketten wollte, mußte er unerledigt seinen Nachfolgern hinterlassen. Aber diese setzten im Kampfe gegen Kaisertum und vom Kaiser ernannte Gegenpäpste mit wechselndem Erfolge, doch schließlich siegreich, das angefangene Werk fort. Der Investiturstreit wurde (1122) durch das Wormser Konkordat (s. d.) im ganzen zu Gunsten der päpstl. Ansprüche entschieden; und mit Hadrian Ⅳ. begann der lange Kampf des Papsttums gegen die Hohenstaufen, der mit der völligen Ausrottung dieses Geschlechts endigte. Alexander Ⅲ. (s. d.) überlebte zwei Gegenpäpste, stürzte den dritten und zwang Heinrich Ⅱ. von England zur Kirchenbuße am Grabe des ermordeten Thomas a Becket (s. d.), und im Bunde mit den Städten Italiens nötigte er den Kaiser Friedrich Ⅰ. Barbarossa zum Frieden. Noch mehr Erfolg erzielte Innocenz Ⅲ. (s. d.), der das Papsttum auf den höchsten Gipfel der Macht erhob, als Vormund, Schiedsmann, Richter und Lehnsherr die Könige von halb Europa zu seinen Füßen sah und den Gedanken einer päpstl. Universalmonarchie seiner Verwirklichung am nächsten brachte. Die Besitzungen der röm. Kirche in Italien wurden durch ihn beträchtlich erweitert und namentlich von der kaiserl. Lehnsherrlichkeit befreit. Johann von England wurde von ihm entsetzt und erhielt sein Königreich nur als päpstl. Lehn zurück; auch Philipp August von Frankreich mußte sich in Ehesachen seinem Urteil fügen; Polen, Ungarn, Bulgarien, Aragonien und Sicilien waren ebenfalls, zum Teil schon von früher her, dem päpstl. Stuhl zinsbar; die Könige nannten sich des P. Söhne. In