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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Santo Domingo (Republik)

^[Anmerkung: Fortsetzung des Artikels 'Santo Domingo']

^[Anmerkung: Anfang des Absatzes]

Die Berge des Landes, größtenteils von dem centralen Gebirge Cibao (s. Haïti) auslaufend, bieten fast überall zur Kultur geeigneten Boden. Die Ebenen, von schiffbaren Flüssen durchströmt, gehören zu den fruchtbarsten Gefilden (Vegas) der Erde, in denen Zuckerrohr, Kaffee, Gewürz, Indigo, Tabak u. s. w. in größter Fülle erzeugt werden könnten. Dazu kommt der überschwengliche Reichtum herrlicher Wälder von Gelb-, Blau-, Mahagoni- und Schiffbauhölzern bis zu den Gipfeln der Berge. Auch birgt der Boden Gold, Silber, Quecksilber, Zinn, Eisen, Kupfer, Schwefel, Steinkoblen, Marmor, Chalcedon u. s. w. Aber zur Ausbeutung dieser Bodenschätze hat es bisher, bei der Unsicherheit der polit. Verhältnisse, an Kapitalien und selbst an Arbeitskraft gefehlt. Die Einfuhr betrug (1892) 498000, die Ausfuhr 450000 Pfd. St. Im Aug. 1887 wurde die 115 km lange Eisenbahnlinie La Vega-Sanchez eröffnet. Neben dieser Linie ist zwischen Puerto-Plata und der Hauptstadt Telegraph in Betrieb. Die Staatskirche, an deren Spitze ein Erzbischof steht, ist die römisch-katholische, indes besteht Religionsfreiheit. Die Civilehe ist eingeführt. Sehr groß ist die Schuldenlast. Der Kongreß (22 Mitglieder), Präsident und Vicepräsident werden alle vier Jahre indirekt gewählt. Das Wappen ist in Blau und Silber quadriert, mit vier zu je zweien schräggekreuzten Fahnen, auf deren Kreuzung ein aufgeschlagenes Buch liegt, auf dessen einer Seite Joan. Chap. V., auf der andern Luc. Chap. V. steht; über dem Buch ein rotes Kreuz. Das Spruchband zeigt die Devise: Dios, Patria, Lidertad. Die Landesfarben sind Weiß, Rot, Blau. Die Flagge wird durch ein weißes Kreuz in vier, je zwei blaue und rote, sich entsprechende Rechtecke geteilt. (S. Tafel: Flaggen der Seestaaten, Bd. 6, S. 862.)

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Geschichtliches. Die 27. Febr. 1844 von einer revolutionären Junta unter dem Kreolen Jimenez proklamierte Republik S. D., deren erster Präsident Don Pedro Santana wurde, bewahrte unter franz. Protektorat ihre Unabhängigkeit gegen die Nachbarrepublik Haïti (s. d.), von der sie sich getrennt hatte, und erhielt durch eine konstituierende Versammlung 18. Nov. 1844 ihre neue Verfassung. Unter Santanas Nachfolger, Jimenez, fielen die haïtischen Negerhorden unter Soulouque 1849 in das Land, worauf General Santana als Diktator an die Spitze des Heers berufen wurde und 22. April 1849 durch seinen Sieg bei Savana-Numero dem Kriege ein Ende machte. Als aber Jimenez, im geheimen Einverständnis mit Soulouque, zu dessen Gunsten einen Aufstand in der Hauptstadt erregte, belagerte Santana ihn und zwang ihn 24. Mai zur Kapitulation. Der Diktator legte darauf sein Amt nieder, und Bonaventura Baez wurde Präsident. Im Mai 1850 schloß die Republik einen Handels- und Schiffahrtsvertrag mit Großbritannien, das ebenso wie Frankreich und die Vereinigten Staaten ihre Selbständigkeit anerkannte. Ein wiederholter Angriff Soulouques wurde 1850 zurückgewiesen. Nach Ablauf der Präsidentschaft Baezʼ 15. Febr. 1853 wurde General Santana wieder zum Präsidenten gewählt; er schloß 2. Okt. 1854 mit den Vereinigten Staaten von Amerika einen Handelsvertrag, der auch eine geheime Übereinkunft über die Abtretung der Samanabai enthielt. England und Frankreich protestierten jedoch dagegen und bewirkten die Verwerfung des Vertrags durch den dominicanischen Kongreß. Ein abermaliger Einfall des Kaisers Soulouque zog dessen Niederlage nach sich, so daß er Febr. 1857 unter Vermittelung Frankreichs und Englands einen zweijährigen Waffenstillstand schließen mußte. Präsident Santana hatte schon im Juni 1856 abgedankt, und nach kurzer Zwischenregierung des Vicepräsidenten Manuel de Negla-Motta war ihm 6. Okt. 1856 abermals sein alter Gegner Baez gefolgt. Aber schon 2. Juli 1857 brach im Centrum des Landes ein Aufstand aus, der damit endete, daß Baez 12. Juni 1858 in S. D. vor Santana kapitulierte, worauf dieser sich gegen den Willen der Landesversammlung der höchsten Gewalt bemächtigte, die er mit Willkür ausübte.

Am 18. Febr. 1856 hatte Spanien die Unabhängigkeit der Dominicanischen Republik anerkannt, aber dabei die sog. Klausel der Immatrikulation gemacht, wonach geborene span. Unterthanen und deren Kinder, die in der Republik ansässig waren, ihre Nationalität wiedergewinnen konnten, wenn sie ihre Namen in besondere Register eintragen ließen. Die Elite der Bevölkerung beeilte sich, hiervon Gebrauch zu machen, und als Santana dies mit Gewalt zu hindern suchte, nahm Spanien eine drohende Haltung an, so daß er sich zum Rücktritt bewogen fand. Statt seiner erhielt Baez aufs neue die Präsidentschaft, und schloß sich der span. Partei entschieden an. Nun knüpfte Santana mit der span. Regierung selbst geheime Verhandlungen an, die dahin führten, daß er in einer Proklamation vom 18. März 1861 die Vereinigung des dominicanischen Gebietes mit der span. Monarchie verkündete. Am 19. Mai 1861 genehmigte die Königin von Spanien die Annexion. Aber schon 16. Aug. 1863 kam eine Erhebung gegen das span. Regiment zum Ausbruch. Zugleich drangen dominicanische Flüchtlinge von Haïti aus ein, schlugen 20. Aug. die span. Truppen und zwangen 1. Sept. die Hauptstadt zur Übergabe. Man proklamierte nun wieder die Republik und setzte 14. Sept. eine provisorische Regierung ein, an deren Spitze General Salcedo trat. Am 4. Okt. eroberten die Republikaner den wichtigen Hafen Puerto-Plata bis auf die Citadelle, und die span. Truppen sahen sich genötigt, ihren Rückzug in die Küstenplätze zu nehmen. Da der Präsident Salcedo willkürlich verfuhr und sich zur Ausgleichung mit den Spaniern geneigt zeigte, entsetzte man ihn, und der General Gaspar Polanco trat an seine Stelle. Am 4. Dez. 1864 erfocht der dominicanische General Cabral einen großen Sieg über die Spanier bei La Canela in der Gegend von Neyba, worauf ein span. Dekret vom 5. Mai 1865 die Freigebung S. D.s erklärte und Cabral provisorisch die Präsidentschaft übernahm. An seiner Stelle wurde 14. Nov. von einer konstituierenden Versammlung einstimmig Baez ge-^[folgende Seite]

^[Anmerkung: Fortgesetzt auf Seite 301]