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Handwerkerfrage (Gewerbl. Unterricht und Lehrlingswesen. Genossenschaften)
ferenz nicht als die Willensmeinung des gesamten Handwerkerstandes angesehen werden dürften.
Gewerblicher Unterricht und Lehrlingswesen. Erscheint es fraglich, ob mit Reformen auf den bisher besprochenen Gebieten wirklich eine erhebliche Wendung zum Bessern in der Lage des deutschen Handwerks herbeigeführt werden kann, so ist dies zweifellos gegenüber dem gewerblichen Unterricht und dem Lehrlingswesen. Was das technische Unterrichtswesen betrifft, ist Deutschland leider hinter andern Ländern zurückgeblieben, und eine bessere Ausgestaltung der Fortbildungs- und Fachschulen ist dringend notwendig. Insbesondere steht Preußen hinter den meisten deutschen Mittel- und Kleinstaaten zurück. Der preuß. Etat hat jährlich nur 440000 M. Staatszuschuß für alle gewerblichen Fortbildungsschulen, und angeblich hindert die ungünstige Finanzlage des Staates die Aufwendung größerer Mittel. Wirklich befriedigend sind diese Verhältnisse nur in Württemberg, Baden und Sachsen geregelt. Neuerdings ist vorgeschlagen worden, daß die Spar- und Leihkassen einen Teil ihrer Überschüsse zur Unterstützung oder Neugründung von Handwerkerschulen bestimmen sollen. In Hessen geschieht das seit Jahren mit Erfolg, aber überall dürften die auf diesem Wege zur Verfügung kommenden Summen doch nicht ausreichen, und daher erscheint eine andere Idee, nämlich die jährlichen Überschüsse der Patentgebühren über die Kosten des Patentamtes für das technische Unterrichtswesen zu verwenden, viel angemessener. Es liegt kein Grund vor, die Patentgebühren zu einer allgemeinen Steuerquelle zu machen, und empfiehlt sich sicherlich mehr, diese Einnahmen zur Hebung des technischen Unterrichts zu gebrauchen. Es handelt sich da um eine Summe von etwa 1 1/3 Mill. M. jährlich. Überhaupt wäre es ganz gut, wenn das Reich sich im Interesse des gesamten Gewerbestandes der Sache annehmen wollte. Die Anregung, die im März 1896 im Reichstage erging, die verbündeten Regierungen zu ersuchen, in den Etat für 1897/98 50000 M. zu Unterstützung für Handwerkerschulen im deutschen Reichsgebiete einzusetzen, verdient alle Förderung. Denn daß, wenn dem Handwerk ernstlich geholfen werden soll, es einer wesentlich andern Gestaltung des gewerblichen Bildungswesens bedarf, wird kaum jemand in Abrede stellen. Allem voran steht hier die Förderung der Fachschule und der Lehrwerkstätte. Sie allein bieten Gewähr, daß eine sachlich tadellose, modernen Anforderungen entsprechende Bildung des jungen Handwerkers erreicht wird. Fabrik und Handwerk werden immer weniger dazu geeignet. Die Errichtung derartiger Anstalten aber vom Kleingewerbe oder der Innung zu verlangen, ist völlig verkehrt. Vielmehr sind die naturgemäßen Träger der Reform der Staat und die Großindustrie, der die geschulten Kräfte so oft zu gute kommen. Der Wege, auf denen diese Absicht in Scene gesetzt werden kann, giebt es mehrere. Man kann von tüchtigen Privatpersonen ins Leben gerufene Anstalten unterstützen; man kann, wie dies neuerdings in Baden mit Erfolg geschieht, einzelnen Meistern, die besonders geeignet erscheinen, Lehrlinge zu unterweisen, Prämien in der Höhe des früher üblichen Lehrgeldes gewähren; man kann endlich Stipendien zum Besuch von Fachschulen an mittellose talentvolle Handwerker verleihen.
Neben der technischen Fachbildung gilt es ferner, die allgemeinen wirtschaftlichen und kaufmännischen Kenntnisse zu fördern. Es müssen insbesondere da, wo die gewerblichen Fortbildungsschulen den Ersatz für Fachschulen bilden sollen, in den Unterrichtsplan nicht nur Zeichnen, Modellieren u. dgl., sondern auch Buchführung, Bruchrechnung, Lösen einfacher Zinsaufgaben, Stilübungen u. s. w. aufgenommen werden. Gerade in diesen Dingen erscheinen die Handwerker noch recht ungebildet, und nicht wenige gehen unter, weil sie nicht zu rechnen verstehen, d. h. weil sie unfähig sind, einen zuverlässigen Überschlag der Herstellungskosten ihrer Erzeugnisse zu machen.
Veranstaltung von Lehrlingsprüfungen und von Ausstellungen der Lehrlingsarbeiten sind ebenfalls nicht gering zu schätzende Förderungsmittel. Indes nur bei unparteiischer Beurteilung der Kenntnisse, bei vollkommener Gewißheit darüber, daß die ausgestellten Arbeiten Leistungen der Lehrlinge sind, werden diese Veranstaltungen wohlthätig wirken. Am meisten würde es sich daher empfehlen, die Prüfung jedesmal von solchen praktischen Fachleuten abnehmen zu lassen, die nicht am Prüfungsort ihr Handwerk betreiben und mithin unbeeinflußt durch vielerlei Rücksichten ihres Amtes walten. Um endlich den vielen Versuchungen, denen unerzogene, häufig aus Proletarierkreisen hervorgegangene Lehrlinge leicht unterliegen, aus dem Wege zu gehen, wäre an Verallgemeinerung von Lehrlingsheimen zu denken. Seit es nicht mehr die Regel ist, daß der Lehrling beim Meister Kost und Wohnung hat, ist er in der That in seiner moralischen Haltung mannigfachen Gefahren ausgesetzt, die ihn leider oft straucheln lassen und zu den Klagen der Meister über Faulheit, Liederlichkeit, Unbotmäßigkeit Veranlassung bieten. Das Lehrlingsheim, wie es in München, Leipzig, an mehrern Orten im Großherzogtum Baden geschaffen ist, soll die alleinstehenden Lehrlinge gut verpflegen und weiter erziehen; es soll gesunde Wohnung, ausreichende Nahrung, christlich-deutsches Familienleben gewähren.
Genossenschaften. Ein anderer den Handwerkern schon seit mehr als 40 Jahren nahe gelegter Ausweg betrifft die Gründung von Genossenschaften (s. Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften). Indes, obwohl der Gedanke immer mehr Anhänger findet, die Kreditvereine trotz der Raiffeisenschen Darlehnskasse sichtlich aufblühen und auf landwirtschaftlichem Gebiete die Genossenschaft alltäglich neue Fortschritte macht, so kommt sie auf gewerblichem Gebiete keinen Schritt vorwärts. Obwohl man eigentlich erwarten sollte, daß in den Innungen ein für genossenschaftliche Bestrebungen besonders fruchtbarer Boden wäre, und obwohl die Gewerbeordnung die Innungen geradezu auffordert, zur Förderung des Gewerbebetriebes gemeinschaftliche Geschäftsbetriebe ins Leben zu rufen, verhalten sich diese abwehrend, in vielen Fällen geradezu feindselig. Demgemäß ist in der Bildung von Genossenschaften kein bemerkenswerter Fortgang wahrzunehmen. Rohstoffgenossenschaften gab es in ganz Deutschland 1858: 67, im J. 1880: 150 und 31. Mai 1896: 58. An Magazingenossenschaften hatte man 1885: 30, 31. Mai 1896: 56. Produktivassociationen hatte man 1869: 16, 1880: 131, 1896: 129, wobei ausdrücklich zu bemerken ist, daß viele von diesen nur fälschlich sich so bezeichnen und eigentlich nichts weiter als Konsum-, Rohstoff- und Magazinvereine sind. Erst im Entstehen begriffen sind Werkgenossenschaften. Ihre Zahl war 1892: 9, 1893: 14, 1894: