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Ihre Suche nach Ersatzbehörden
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| Rang | Fundstelle | |
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0315,
von Errungene Güterbis Ersatzbehörden |
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313
Errungene Güter - Ersatzbehörden
der Gesäßwandmuskeln mit oder ohne gleichzeitig
herabgesetzte Herzthätigkeit. - Vgl. Henle, über
das E. (Bresl. 1882).
Errungene Güter, im Gegensatz zu Erb- oder
Stammgütern diejenigen, welche
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0255,
von Gestellbis Gestler |
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Bindemittel, Glimmerschiefer etc.
Gestellung, nach militärischem Sprachgebrauch die Vorstellung des Militärpflichtigen bei den Ersatzbehörden. Gestellungspflicht ist nach der deutschen Ersatzordnung (§ 24) die Pflicht der Militärpflichtigen, sich
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0818,
von Ersatztruppenbis Ersatzwesen |
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, durch die Ersatzbehörden auf die einzelnen Aushebungsbezirke verteilt. Jeder der 17 Armeekorpsbezirke des Deutschen Reichs bildet einen Ersatzbezirk für sich (die Garde rekrutiert aus ganz Preußen und Elsaß-Lothringen), jeder derselben zerfällt in 4
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0819,
von Erschbis Erskine |
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819
Ersch - Erskine.
zelnen Bezirken der Ersatzbedarf durch die Aushebung nicht gedeckt werden kann. - Um den Schiffahrt treibenden Militärpflichtigen das Erscheinen vor den Ersatzbehörden zu ermöglichen, finden im Januar jeden Jahrs
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0663,
von Freizügigkeitbis Fréjus |
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die im Reichsmilitärgesetz begründete Befugnis eines jeden Reichsangehörigen, sich ohne Rücksicht auf die Staatsangehörigkeit und ohne besondere Erlaubnis bei jeder Ersatzbehörde im Reichsgebiet zu stellen und seiner Militärdienstpflicht bei jedem
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0475,
von Wehrreiterbis Weib |
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475
Wehrreiter - Weib.
tärpflicht, d. h. zur Pflicht, sich der Aushebung zu unterwerfen (die Meldepflicht bedingt die Aufnahme in die Rekrutierungsstammrolle, die Gestellungspflicht das Erscheinen vor den Ersatzbehörden). Bei dem zum Dienst
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Meyers →
18. Band: Jahres-Supplement 1890[...] →
Hauptstück:
Seite 0320,
Frankreich (Heer und Flotte) |
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die künftige Stärke des Heeres nach Anwendung des Gesetzes vom 15. Juli 1889 wie folgt: stehendes Heer 577,319 Mann, nämlich 426,007 durch die Ersatzbehörden ausgehobene Mannschaften, 98,583 Freiwillige und Rengagierte, 26,934 Offiziere, 25,795
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0919,
von Beulenfieberbis Beurten |
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Disposition der Ersatzbehörden entlassenen Mannschaften und die vor erfüllter aktiver Dienstpflicht zur Disposition der Truppen-(Marine-)teile beurlaubten Mannschaften. Nach Aufruf des Landsturms (s. d.) gehören die in die Listen eingetragenen Personen
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0316,
von Ersatzberufungbis Ersatzreserve |
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.
Ersatzgeschworene, s. Ergänzungsgeschworenc
Grfatzkommission, im Deutschen Reich diejenige
Ersatzbehörde, welcher innerhalb der Aushebungs-
bezirke (s. Bezirk) die ständige Besorgung der Ersatz-
angelegenheiten obliegt. Jede E. besteht
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Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0873,
von Japanische Mispelbis Japanisches Heerwesen |
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3 Jahre lang anerkannt werden sowie Volksschullehrer nach sechswöchiger Ausbildung zur Nationalarmee über. Das Rekrutenkontingent wird alljährlich festgesetzt; die ausgelosten Mannschaften bleiben 1 Jahr zur Verfügung der Ersatzbehörden und treten
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Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0734,
von Kriegsfallbis Kriegsgeschichte |
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(§. 98, 2 der Wehrordnung). Sie werden bei der Demobilmachung oder bei Auflösung des betreffenden Truppenteils zur Disposition der Ersatzbehörden entlassen.
Kriegsfuß, das organisatorische und administrative Verhältnis der Truppenteile
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Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0247,
von Stammherdenbis Stampfwerk |
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, Stammprioritätsaktien, s. Prioritätsaktien.
Stammreihe, s. Stammtafel.
Stammrolle oder Rekrutierungsstammrolle, das von den Gemeindevorstehern unter Aufsicht der Ersatzbehörden (s. d.) zu führende Verzeichnis aller im militärpflichtigen Alter
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0394,
Ersatzwesen |
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litärpflichtige angeblich an Gebrechen leiden, den
Ersatzbehörden aber deren Vorhandensein nicht oder
nicht in dem behaupteten Grade nachgewiesen wer-
den konnte. Es werden von den in dem betreffenden
Aushebungsjahre militärpflichtig gewordenen
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0285,
von Dienstpferdbis Dienstunbrauchbar |
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wegen Krankheiten oder Gebrechen, die nicht durch Beschädigung bei Ausübung des aktiven Militärdienstes entstanden sind, zur Fortsetzung desselben unfähig und zur Disposition der Ersatzbehörden entlassen werden. Die Dienstunbrauchbaren sind zu scheiden in solche
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