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100% Meyers → 7. Band: Gehirn - Hainichen → Hauptstück: Seite 0947, von Gutach bis Güterrecht der Ehegatten Öffnen
" (Königsb. 1866); "Die Entstehungsgeschichte der Carolina" (Würzb. 1876). Gütereinziehung, s. Konfiskation. Gütererzeugung (Güterproduktion), s. Produktion. Gütergemeinschaft, eheliche, s. Güterrecht der Ehegatten; G. im sozialistischen
2% Meyers → 7. Band: Gehirn - Hainichen → Hauptstück: Seite 0948, Güterrecht der Ehegatten Öffnen
in dem ehelichen Güterrecht geltend. "Eheleute haben", sagt der Sachsenspiegel, "kein gezweites Gut zu ihrem Leben." Das gesamte Vermögen dient dem ehelichen Leben und ist in der Hand des Mannes vereinigt. Der Ehemann ist in der Regel befugt
2% Meyers → 7. Band: Gehirn - Hainichen → Hauptstück: Seite 0949, von Güterschaffner bis Gute Werke Öffnen
- und Fideikommißgüter mit sich, daß sie von dem ehelichen Güterrecht nur, insoweit es sich um ihre Nutzung handelt, ergriffen werden. Die allgemeine Gütergemeinschaft findet sich besonders in den fränkischen und niedersächsischen Gegenden
1% Brockhaus → 5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] → Hauptstück: Seite 0745, von Eheliche Abstammung bis Eheliches Güterrecht Öffnen
743 Eheliche Abstammung - Eheliches Güterrecht nach §. 37 die Eheschließung eines Pflegebefohlenen mit seinem Vormund oder dessen Kindern während der Dauer der Vormundschaft unzulässig. Elterliche Genehmigung ist erforderlich bei Söhnen bis zum
1% Brockhaus → 5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] → Hauptstück: Seite 0750, von Ehevertrag bis Ehhafte Nöte Öffnen
sind gewisse Verabredungen im E. nur zu gewissen Zeiten zulässig. Z. B. kann nach Preuß. Allg. Landrecht allgemeine Gütergemeinschaft nur vor Eingehung der Ehe eingeführt, die bei Eingehung der Ehe begründete gesetzliche allgemeine Gütergemeinschaft
1% Brockhaus → 5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] → Hauptstück: Seite 0746, von Eheliche Vormundschaft bis Ehescheidung Öffnen
744 Eheliche Vormundschaft - Ehescheidung net, daß zur Zeit in Deutschland die allgemeine Gütergemeinschaft bei 11 Mill. Deutschen, übrigens in verschiedenen und nicht durchweg zusammenhängenden Gebieten gilt, die Mobiliargemeinschaft des
1% Brockhaus → 8. Band: Gilde - Held → Hauptstück: Seite 0584, von Güterabtretung bis Gütergemeinschaft Öffnen
überwiegend fest- gehalten. Vgl. Verwaltungsgemeinschaft. Gütergemeinschaft, eheliche, oder allge- meine G. (Ooinmunio donoi-iiin), heißt dasjenige System des Ehelichen Güterrechts (s. d.), nach wel- cbem das Vermögen beider Ehegatten zu einem un
1% Brockhaus → 11. Band: Leber - More → Hauptstück: Seite 0954, von Mobilgarde bis Mobilisierung des Grundbesitzes und des Bodenkredits Öffnen
der Gemeinschaft bereichern. Für eheliche Schulden haftet auch das ehemännliche Sondergut. Die Ehefrau allein kann die Gemeinschaft nur in Haushaltungsangelegenheiten (vgl. Badisches Landr. Satz 1420 a) oder auf Grund eines Auftrags des Ehemanns, oder wenn
1% Brockhaus → 5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] → Hauptstück: Seite 0796, von Eingeweidebruch bis Einhandsgut Öffnen
, in der Jägersprache ein tiefer Fährtenabdruck von flüchtigem oder erschrecktem Wilde. Einhandsgut oder Sondergut, im ehelichen Güterrecht das Vermögen eines Ehegatten, welches der alleinigen Verfügung eines der Ehegatten unterworfen ist. Vorkommen kann
1% Meyers → 5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] → Hauptstück: Seite 0722, Erbfolge Öffnen
Grundsatz der ehelichen Gütergemeinschaft zusammenhängt (s. Güterrecht der Ehegatten). Dagegen kommt die dem ältern deutschen Recht eigentümliche Teilung des Mobiliarnachlasses in die Gerade, d. h. diejenigen Sachen, mit denen die Frau "umgeht
1% Brockhaus → 16. Band: Turkestan - Zz → Hauptstück: Seite 0305, von Verviers bis Verwaltungsgemeinschaft Öffnen
oder Gütereinheit, das Eheliche Güterrecht (s. d.), nach welchem zwar rechtlich das Eigentum beider Ehegatten an ihrem Vermögen während der Ehe getrennt bleibt, aber thatsächlich eine Vereinigung in der Hand des Ehemanns stattfindet. Der Ehemann hat
1% Brockhaus → 5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] → Hauptstück: Seite 0463, von Dotalbauern bis Dotalsystem Öffnen
Gütergemeinschaft oder Errungenschaftsgemeinschaft oder ein gemischter Güterstand, so spricht man nicht von D. Nach röm. Rechte sind D. zum besten der Ehefrau der Veräußerung durch Rechtsgeschäft des Ehemanns vermöge eines Verbotsgesetzes entzogen
1% Brockhaus → 9. Band: Heldburg - Juxta → Hauptstück: Seite 0982, Juden Öffnen
980 Juden es bedenklich, der Zufertigung eines Ehescheidungsbriefes, wie sie nach dem Rechte des Talmud genügen würde, Wirkungen auf dem Gebiete des bürgerlichen Rechts beizulegen. Das geltende Recht kennt ferner auf dem Gebiete des ehelichen
0% Brockhaus → 6. Band: Elektrodynamik - Forum → Hauptstück: Seite 0315, von Errungene Güter bis Ersatzbehörden Öffnen
ihr Eigentümer durch eigene Thätigkeit und Sparsamkeit erworben hat. Im ehelichen Güterrecht ist der Ausdruck gleich- bedeutend mit Errungenschaft (s. d.). Errungenschaft oder Erkoberung, in der Rechtssprache dasjenige, was der Ehemann
0% Brockhaus → 7. Band: Foscari - Gilboa → Hauptstück: Seite 0756, Gemeinschaft der Heiligen Öffnen
. Adjudikation.) Über die G. des ehelichen Güterrechts s. Eheliches Güter- recht, Gütergemeinschaft und Errungenschaftsge- meinschaft. Gemeinschaft der Heiligen (lat. commnnio LÄnctornin) wird im dritten Artikel des Aposto- lischen Symbolums (s
0% Brockhaus → 8. Band: Gilde - Held → Hauptstück: Seite 0731, von Hand (ärgere) bis Handarbeitsunterricht Öffnen
als die einer gewöhnlichen Ehe, als die Ehefrau nicht teilnimmt an dem Stande des Mannes, auch nicht in seine Familie eintritt. Die Vermögensverhältnisse regeln sich ausschließlich nach dem zu schließenden Vertrage, jedoch darf Gütergemeinschaft nicht vereinbart
0% Meyers → 1. Band: A - Atlantiden → Hauptstück: Seite 0056, von Abschätzung bis Abschoß Öffnen
Gütersystem folgt, bei dem Tode des verstorbenen Gatten zugekommen wäre. Lebten die Ehegatten in Gütergemeinschaft, so wird nach den meisten Rechten das ganze Vermögen unter dem überlebenden Gatten und den Kindern
0% Meyers → 5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] → Hauptstück: Seite 0382, von Eingießung bis Einhorn Öffnen
); Übersetzung von O. Abel (2. Aufl., Berl. 1880). Einhardsgut (Einhandsgut, Sondergut), da, wo das System der ehelichen Gütergemeinschaft gilt, dasjenige Vermögen der Ehegatten, welches nicht in die gesamte Masse fällt, sondern dem betreffenden
0% Meyers → 5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] → Hauptstück: Seite 0384, von Einjährig-Freiwillige bis Einkommen Öffnen
der Kinder erster Ehe, welche bei der Wiederverheiratung des Betreffenden an und für sich erfolgen müßte, zu vermeiden. Hieraus erklärt es sich, daß die E. vorzugsweise in denjenigen Territorien vorkommt, wo das System der allgemeinen ehelichen
0% Meyers → 8. Band: Hainleite - Iriartea → Hauptstück: Seite 0081, von Handelsbillet bis Handelsgeographie Öffnen
, ohne Rücksicht auf die Verwaltungs- und Nießbrauchsrechte des Mannes; ja, es haftet sogar, wenn allgemeine eheliche Gütergemeinschaft besteht, das gesamte gemeinschaftliche Vermögen dafür. Vom Börsenbesuch sind die Handelsfrauen jedoch regelmäßig
0% Meyers → 10. Band: Königshofen - Luzon → Hauptstück: Seite 0507, von Langogne bis Languard, Piz Öffnen
Stuart durch Murray erlitten. Längster Tag, s. Kürzester Tag. Längst Leib, längst Gut, deutsches Rechtssprichwort, welches besagen will, daß nach dem System der allgemeinen ehelichen Gütergemeinschaft der überlebende Ehegatte bis zu seinem Tod
0% Meyers → 14. Band: Rüböl - Sodawasser → Hauptstück: Seite 0264, von Samtgut bis Samydaceen Öffnen
, im deutschen Recht nach dem System der ehelichen Gütergemeinschaft (s. Güterrecht der Ehegatten) das gemeinsame Vermögen der Ehegatten, im Gegensatz zu dem Sondergut oder vorbehaltenen Gut der Ehefrau. Samtlehen, das mehreren Personen infolge
0% Meyers → 16. Band: Uralsk - Zz → Hauptstück: Seite 0128, von Verfahren bis Verga Öffnen
ehelichen Gütergemeinschaft (s. Güterrecht der Ehegatten) vorkommendes Recht, wonach das Vermögen beider Ehegatten Eine Vermögensmasse bildet, welche nach dem Tode des einen Ehegatten zwar dem andern zufällt, aber den Kindern »verfangen« ist, d. h
0% Meyers → 18. Band: Jahres-Supplement 1890[...] → Hauptstück: Seite 0694, von Otte bis Oudemans Öffnen
in Gütergemeinschaft mit seinen Brüdern oder sonstigen männlichen Anverwandten lebte; nach dem modernen Rechte der Provinz Bengalen erbt die Witwe sogar in diesem Falle. Aus diesem weitgehenden Erbrecht der Witwe ergibt sich zugleich, daß der grausame
0% Brockhaus → 5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] → Hauptstück: Seite 0747, von Ehescheidungsklage bis Ehescheidungsstrafen Öffnen
einen Teils durch den andern weg. Die Durchführung richtet sich nach dem für die Ehegatten maßgebenden System des ehelichen Güterrechts. Daneben treten nach manchen Gesetzgebungen gewisse vermögensrechtliche Nachteile gegen den schuldigen, Vorteile
0% Brockhaus → 7. Band: Foscari - Gilboa → Hauptstück: Seite 0886, von Gesamte Hand bis Gesamtregierung Öffnen
das Recht ansüben. So liegt auch der ehelichen Gütergemein- schaft (s. d.) und der Allmende (s. d.) das Nechtsver- hältnis der G. H. zu Grunde. - Vgl. Stobbe, Hand- buch des deutschen Privatrechts (5 Bde., 2 Aufl., Berl. 1883-85). Gesamteigentum
0% Brockhaus → 8. Band: Gilde - Held → Hauptstück: Seite 0585, Gütergemeinschaft Öffnen
583 Gütergemeinschaft Die Ehefrau kann über das Gesamtgut meist nur in einzelnen näher, aber nicht gleichmäßig be- stimmten Fällen verfügen. In der Regel haftet das Gesamtgut für die vor- ehelichen Schulden beider Ehegatten, aber auch zu
0% Brockhaus → 11. Band: Leber - More → Hauptstück: Seite 0941, von Mitella bis Mithridates Öffnen
mit der ehelichen Gesellschaft verbundenen Aufwandes übergeben oder zugesagt wird. In diesem Sinne hat die M. eine besondere Bedeutung bei der Güterordnung des sog. Dotalsystems (s. d.). Die bei der Verwaltungsgemeinschaft (s. d
0% Brockhaus → 14. Band: Rüdesheim - Soccus → Hauptstück: Seite 0259, von Samt bis San Öffnen
Schafzucht und ein Rittergut mit Schloß und 110 E. Samtgemeinde, s. Gemeindeverbände. Samtgut, bei der ehelichen Gütergemeinschaft das beiden Ehegatten gemeinschaftlich zugehörende Vermögen im Gegensatz zum Sondergut oder Ein- handsgut