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Ihre Suche nach Reallasten Ablösung
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| Rang | Fundstelle | |
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0867,
von Grundlastenbis Grundrente |
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., oft auch die Dienstbarkeiten (Servituten), von denen viele übrigens sich von Reallasten nur wenig unterscheiden. Die G. sind jetzt meist, insbesondere durch Ablösung (s. d.), beseitigt.
Gründling (Gobio Cuv.), Fischgattung aus der Ordnung
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Meyers →
Schlüssel →
Schlüssel:
Seite 0193,
Rechtswissenschaft: Privatrecht (Dingliches Recht) |
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Muthung
Verlag
Zubuße, s. Bergrecht
Bienenrecht
Braurecht
Flöße
Forstrecht (s. auch Forstwesen)
Waldrecht
Gastwirt
Jagdrecht (s. auch Forstwesen)
Offene Zeit
Schonzeit *
Kolonat
Ablösung
Abmeierung
Altentheil
Appertinenz
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0732,
von Rentamtbis Rentenbanken |
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. Heute sind die meisten der so begründeten Grundzinsen, wie die Reallasten überhaupt, durch Ablösung beseitigt, wobei einzelne Staatsregierungen die Grundeigentümer durch Errichtung von Grundrentenbanken (s. Rentenbanken) unterstützt haben. Vgl
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Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 0779,
von Repninbis Rettungswesen zur See |
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765
Repnin - Rettungswesen zur See
stimmungen wurden in andern Ländern getroffen, l In Preußen wurden durch Gesetz vom 2. März 1850 alle beständigen Abgaben, welche den Charakter der Reallasten trugen, für ablösbar erklärt und zur Förderung
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0133,
von Bauernbündebis Baugesellschaften |
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131
Bauernbünde - Baugesellschaften
die Kriege von 1812,1813 und 1814, teils auch '
durch die Unzulänglichkeit der Gesetze selbst. Auf-
gabe der Ablösungsordnung vom 7. Juli 1821 sollte
es sein, feste Grundsätze für die Ablösung
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0047,
von Ableitungsrechnungbis Ablösung |
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47
Ableitungsrechnung - Ablösung.
es handelt sich dabei um mechanische Entfernung krankhaft angehäuften Bluts durch
saugende
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0055,
von Ablieferungbis Abmagerung |
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. wurde zur Strafe von der herbeieilenden 6. Kavalleriedivision verbrannt.
Ablösung der Reallasten, s. Reallasten.
Ablösung, beim Militär das Ersetzen einzelner längere Zeit im Dienst beschäftigter Leute oder ganzer Truppenteile durch andere
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Brockhaus →
3. Band: Bill - Catulus →
Hauptstück:
Seite 0197,
von Bodenlaubebis Bodenrentenbanken |
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); Schullern-Schrattenhofen, Untersuchungen über Begriff und Wesen der Grundrente (Lpz. 1889).
Bodenrentenbanken, Grundrentenbanken, Landrentenbanken oder kurz Rentenbanken, sind staatlich verwaltete Institute, welche bei der Ablösung von Reallasten
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0222,
Agrargesetzgebung |
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Grundes und Bodens. Die Ablösung der Zehnten und der auf den ursprünglichen unfreien, sog. copyholds ruhenden Lasten wurde erst 1836 und 1845 ernstlich in Angriff genommen. In Preußen hatte bereits die Gesetzgebung des 18. Jahrh. die alte
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0395,
Preußen (Versicherungswesen) |
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Beförderung der Ablösungen der Reallasten (Gesetze vom 2. März 1850 über die Errichtung von Rentenbanken und vom 17. Jan. 1881, betreffend die Wiederzulassung der Vermittelung der Rentenbanken zur Ablösung der Reallasten) bestehen in Königsberg i. Pr
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0201,
Agrate |
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. Preußen, Baden, Hessen-Darmstadt). Die Staaten beförderten die Ablösung, indem sie dieselbe obrigkeitlich regulierten und durch eine Organisation von staatlichen Rentenbanken (s. d.), resp. Ablösungskassen die Ablösungskapitalien den Verpflichteten
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0267,
von Coppobis Coquimbo |
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(copyholds, im Gegensatz zu freeholds, freien Bauerngütern) waren Teile des herrschaftlichen Gutes, frei von Grundsteuer, Geschwornendienst und Gemeindelasten, aber mit Reallasten beschwert. Die C. hatten kein Stimmrecht. Die Ablösung der Reallasten
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0748,
von Frondeszenzbis Fronfasten |
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eines Bauernguts als Reallast obliegen. Die F. unterscheiden sich von den durch den gewöhnlichen Dienst- oder Dienstverdingungsvertrag übernommenen Dienstleistungen vornehmlich dadurch, daß die Verpflichtung dazu nicht in derselben Weise, wie bei diesen
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0616,
von Realistbis Reallasten |
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616
Realist - Reallasten.
lichen Wahrnehmung ausgehend, bei dieser und den sich in ihr offenbarenden Gesetzen des ursachlichen Zusammenhangs, als dem allein Seienden, weil Wirkenden und daher Wirklichen, beharrt, im Gegensatz zum Idealismus (s
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| 2% |
Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0416,
Großbritannien und Irland (Kirchenwesen) |
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. und hat jurist. Obliegenheiten, wie die Ablösung von Reallasten und Zehnten, die Einhegung unbebauter Ländereien u. s. w.
f. Noch zu erwähnen sind das Amt für Finanzkontrolle (Comptroller and Auditor General, s. S. 417 b), das Sekretariat
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| 2% |
Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0778,
von Rentenkaufbis Réole |
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, das seit dem Ende des 12. Jahrh, in
vielen Städten Nord- und Süddeutschlands als
Mittel der Kapitalanlage zur Umgehung des Zins-
verbots des kanonischen Rechts diente. Rente, Gülte,
Zins, Ewiggeld ist eine in der Regel nicht ablösliche
Reallast
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| 2% |
Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0476,
von Bauernlehenbis Bauges, Les |
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, Einführung der Fabrikatsteuer für die Besteuerung von Spiritus und Zucker, Parzellierung der Staatsdomänen, Ablösung der Reallasten und Umwandlung des abhängigen bäuerlichen Besitzes in freies Eigentum, Jagdrecht auf eignem Grund und Boden, Errichtung
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| 2% |
Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0165,
Gericht (deutsche Gerichtsverfassung: bürgerliche Rechtsstreitigkeiten) |
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; die Gerichte, welchen die Entscheidung von bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten bei der Ablösung von Gerechtigkeiten oder Reallasten, bei Separationen, Konsolidationen, Verkoppelungen, gutsherrlich-bäuerlichen Auseinandersetzungen u. dgl. obliegt
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| 2% |
Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0220,
Staatsschulden |
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. Investition) sowie um Beschaffung der Mittel für außerordentliche Lasten, wie Kriegskosten, Ablösung von Reallasten u. dgl. m., handelt, welche durch Steuern nicht aufgebracht werden können und nur durch Verteilung auf eine längere Zeit erträglich
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| 2% |
Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0865,
von Grundeisbis Grundgefällsteuer |
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der Theologie ernannt.
Grundentlastung, die auf gesetzlichem Weg erfolgende Beseitigung der auf Grund und Boden ruhenden Reallasten (s. d.) und Dienstbarkeiten (Servituten). Vgl. Ablösung. Zum Zweck der Durchführung der G. wurden in einigen Staaten
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| 2% |
Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0869,
von Grundsteuerkatasterbis Grundstück |
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. Auch hat man hervorgehoben, daß eine seit langem bestehende stabile G. einer Reallast gleich zu achten sei, welche bei starker Mobilisierung des Grundbesitzes vom jetzigen Besitzer nicht getragen werde, weil er den Kaufpreis um einen entsprechenden
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Meyers →
18. Band: Jahres-Supplement 1890[...] →
Hauptstück:
Seite 0796,
von Remsenbis Rentengüter |
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- oder Reallast, indem das Eigentum des Gutsinhabers in der Regel noch gewissen anderweiten Beschränkungen im Interesse des Rentenempfängers und zur Sicherstellung seines Rentenanspruchs unterworfen ist. Solche R. waren z. B. die sogen. schlechten
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| 2% |
Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0469,
von Bauerngerichtbis Bauerngut |
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Bauerngüter nicht im freien Eigentum des Bauern standen und mit mancherlei Lasten belastet waren, hat die moderne Gesetzgebung durch Erhebung der bäuerlichen Nutzungsrechte zum vollen Eigentum und durch Ablösung der Reallasten das Prinzip der Freiheit
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| 2% |
Meyers →
3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 0360,
Braunschweig (Schulwesen, Land- und Forstwirtschaft, Bergbau) |
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bewirkte Ablösung der privatrechtlichen Reallasten, die Allodifikation der Lehen, endlich die Ausführung der Separationen (Verkoppelungen), ferner die in bedeutendem Umfang ausgeführten Entwässerungen (Drainage) zur Hebung der Landeskultur
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| 2% |
Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0621,
Deich |
Öffnen |
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in Schichten von 0,25-0,5 m aufbringt und jede einzelne für sich feststampft. Die Böschungen des Deiches müssen eine Bekleidung mit Rasen (Sohden, daher Besohdung) oder Luzerne erhalten, um das Austrocknen und Ablösen der Erde zu verhindern. Läßt sich
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| 2% |
Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0872,
von Grundwertbis Grüneisen |
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. Die G., welche ehedem zu den verbreitetsten bäuerlichen Lasten (vgl. Reallasten) gehörten, sind infolge der neuern Gesetzgebung bis auf wenige Überreste durch Ablösung (s. d.) beseitigt.
Grüneberg, Hermann Julius, Industrieller, geb. 11. April 1827 zu
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0494,
von Landwirtschaftsrat, deutscherbis Lanfranc |
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über Servituten, Reallasten, Zusammenlegung von Grundstücken, Ablösung, Erbfolge in Bauerngüter u. dgl. Vgl. Häberlin, Lehrbuch des Landwirtschaftsrechts (Leipz. 1859).
Landwirtschaftsschulen, s. Landwirtschaftliche Lehranstalten
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0353,
Preußen (Handel und Verkehr) |
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die Grundkreditinstitute der öffentlich-rechtlichen juristischen Personen und die landschaftlichen Kreditinstitute. Zu erstern gehören die 7 Rentenbanken zur Beförderung der Ablösungen der Reallasten, Landeskultur-Rentenbanken für die Provinzen Posen, Schlesien
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0630,
von Rechtskonsulentbis Rechtssache |
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Privatrechtsstreitigkeiten aus Zweckmäßigkeitsrücksichten an dieselben verwiesen, z. B. Streitigkeiten wegen Ablösung von Reallasten, Gesindestreitigkeiten u. dgl. (sogen. Administrativjustiz). Im Fall gehemmter oder verweigerte R. ist die Beschwerde
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0841,
von Zehengängerbis Zeichenkunst |
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. Gr. 779 bestätigte, teils aus privatrechtlichem Weg als eine Reallast (s. d.) entstanden, welche entweder in einer allgemeinen Zehntpflichtigkeit aller Güter eines Ortes, einer Mark etc. bestand, oder auf speziellem oder privatrechtlichem Erwerbstitel
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0784,
Eigentum |
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1850, betr. Ablösung der Reallasten) den Nutzeigentümer als Eigentümer proklamiert, das Obereigentum des Lehns-, Guts-, Grund- und Erbzinsherrn und des Erbverpächters aufgehoben, das Recht desselben auf Grundabgaben dagegen und zum Teil auch
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Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0507,
von Grundzahlbis Gruner (Justus von) |
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. Die G.
unterliegen der Gesetzgebung über die Ablösung.
(S. Reallasten.)
Grüneberg, Herm. Iul., Industrieller, geb.
11. April 1827 in Stettin, war anfangs Pharma-
ceut und studierte dann in Berlin und Paris Natur-
wissenschaften. Ein von ihm
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Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0459,
von Hüttenfestbis Hutungsrecht |
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, als sie den Besitzer an das Weiderecht mindernden Kulturänderungen verhinderten. Die Gemeinheitsteilungen (s. d.), Zusammenlegung (s. d.) der Grundstücke und Ablösungen der Reallasten (s. d.) haben den Weidegerechtsamen,
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