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100% Brockhaus → 12. Band: Morea - Perücke → Hauptstück: Seite 0402, von Nomenklatur bis Nomotheten Öffnen
. Nomen proprĭum oder Eigenname , s. Name und Personenname . Nomentānus , Beiname des Johannes Crescentius (s. d.). Nomĭna
3% Meyers → 3. Band: Blattkäfer - Chimbote → Hauptstück: Seite 0414, von Breve bis Brewer Öffnen
zerfällt in vier Teile: Hiemalis, Vernalis, Aestivalis und Auctumnalis, und in vier Hauptabteilungen: Psalterium, Proprium de tempore, Proprium de Sanctis, Commune Sanctorum. Nach den päpstlichen Verordnungen und den Aussprüchen der Konzile des 15. und 16
3% Brockhaus → 3. Band: Bill - Catulus → Hauptstück: Seite 0524, von Breviarium bis Brewster Öffnen
, von denen jeder aus vier Abschnitten besteht: 1) Psalterium, für die sieben Tage der Woche; 2) Proprium de tempore, für die einzelnen Zeiten des Kirchenjahres und die Feste, die sich auf Christus beziehen; 3) Proprium de sanctis und 4) Commune sanctorum
2% Meyers → 4. Band: China - Distanz → Hauptstück: Seite 0595, von Debauche bis Debra Tabor Öffnen
. Debitum (lat.), Schuld, Schuldigkeit; d. conjugale, eheliche Pflicht; d. feudale, Lehnspflicht; d. proprium, eigne im Gegensatz zur fremden Schuld (d. alienum). Debitverfahren, Konkursprozeß. Debitwesen, s. Schuldenwesen. ^[richtig: Schuld
2% Meyers → 11. Band: Luzula - Nathanael → Hauptstück: Seite 0992, Name (Personennamen) Öffnen
992 Name (Personennamen). Name, im weitesten Sinn jede Benennung, im engern als Eigenname (Nomen proprium) die Bezeichnung eines einzelnen Wesens oder Dinges, zur Unterscheidung desselben von andern gleicher Gattung, und zwar insbesondere
2% Meyers → 15. Band: Sodbrennen - Uralit → Hauptstück: Seite 0415, von Substanz bis Subtraktion Öffnen
folgende. Je nachdem ein S. ein bestimmtes, persönliches Wesen oder eine ganze Gattung von Personen, Sachen oder Begriffen bezeichnet, heißt es Nomen proprium (Eigenname) oder Nomen appellativum (Gattungsname). Das Appellativum kann wieder Abstractum
2% Meyers → 16. Band: Uralsk - Zz → Hauptstück: Seite 0460, Wechsel (Formvorschriften) Öffnen
, verspricht der Aussteller eines eignen oder trocknen Wechsels (Cambium proprium, franz. Billet, engl. Promissory note), daß er selbst dies thun werde. Auch beim eignen W. sind die Wechselklausel, Angabe der Wechselsumme, des Remittenten
2% Brockhaus → 5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] → Hauptstück: Seite 0783, von Eigener Wechsel bis Eigensinn Öffnen
oder Aktiengesellschaft verweist. ^[Spaltenwechsel] Eigenlöhner, s. Eigenlehner. Eigenname (lat. nomen proprium), s. Personenname. Eigennutz, s. Egoismus. – Der wirtschaftliche E., das Selbstinteresse (engl. self-interest), ist nach der engl
2% Buechner → Hauptstück → Hauptstück: Seite 0181, von Bichri bis Bieten Öffnen
interpolate, vel librariorum negligentia aut imperitia depravata: id unice observo: cujuslibet fere Patris cogitandi, sentiendi, loquendique rationem peculiarem esse, et proprium proinde stadium requirere, quo innotescat, quae fuerit ejus sententia, denique