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Deklamator – Deklaration
Gesang» fast allenthalben auf dem deutschen Theater herrsche und die meisten Schauspieler nicht mehr wüßten, wie sie Verse anders vortragen sollen. In neuester Zeit findet man noch öfter den entgegengesetzten Fehler; um den aufgebauschten Ton zu vermeiden, verfallen die Darsteller in das Nüchterne; ein übertriebenes Streben nach Natürlichkeit zerrt die Verse unserer Dichter ins Nichtssagende herab.
In alter und neuer Zeit hat man sich vielfach bemüht, die Kunst der D. wissenschaftlich zu begründen. Die Alten bedienten sich einer Art von Noten zu Betonungszeichen, um dadurch zu bestimmen, ob der Accent durch ein höher oder tiefer liegendes Intervall gegeben werden sollte, und so zugleich die Modulation der Stimme vorzuschreiben. Daß die theatralische D. des Altertums getragener, langsamer, feierlich stilvoller, ja fast recitativartig gewesen ist, folgt aus der engen Verbindung mit Musik, Maske und Kothurn. Die Notwendigkeit enger Verbindung der D. mit Mimik und Gestikulation ward schon längst erkannt (vgl. z. B. Morrocchesi, Lezioni di declamazione e d’arte teatrale, Flor. 1832). Neuerdings sind verschiedene Systeme aufgetaucht, um einerseits alle Mängel und Unschönheiten, die der natürlichen Aussprache des einzelnen anhaften, durch Befolgung bestimmter Regeln zu beseitigen, andererseits Stimme, Aussprache und Redeausdruck kunstgerecht zu erziehen. Besondern Erfolgs darf sich hier der franz. Arzt, Physiolog und Phonetiker Arthur Chervin (geb. 1850 zu Lyon) rühmen, Direktor der «Schule für Stotterer» zu Paris. Von seinen Schriften seien genannt: «Prononciation française. Méthode Chervin. Exercices de lecture à haute voix et de récitation» (Par. 1879), «La Méthode Chervin pour corriger le bégayement et tous les autres défauts de prononciation» (ebd. 1881). Seit 1890 giebt er die vortreffliche Zeitschrift «La voix parlée et chantée» (Paris) heraus, die «l’art de bien dire» fördern will. Für die französische D. gilt die Schulung des Pariser staatlichen Konservatoriums noch immer als musterhaft. Vgl. J. ^[James] R. Solly, Acting and the art of speech at the Paris Conservatoire (Lond. 1891). In Deutschland giebt es zwar eine Anzahl privater «Theaterschulen» (eine treffliche z. B. von Alfred Werner in Leipzig), aber noch keine hochschulmäßig eingerichtete und ausgestattete Akademie der Schauspielkunst. Eine solche hätte insbesondere auch die D. in ihren verschiedenen Abstufungen zu pflegen, die sonst nur der Individualität des einzelnen Schauspielers und der Tradition der betreffenden Bühne überlassen bleibt. Das Wiener Burgtheater übt hier seit S. G. Koch (s. d.) auf seine Mitglieder eine wohlthätig erzieherische Wirkung aus. Viele bessere Theaterunternehmungen haben zum Behufe des deklamatorischen Einübens eigene Vortragsmeister, wie A. Strakosch unter H. Laube war.
Vgl. Seckendorf, Vorlesungen über D. und Mimik (2 Bde., Braunschw. 1815); Falkmann, Deklamatorik (2 Bde., Hannov. 1836‒39); Agnese Schebest, Rede und Geberde (Lpz. 1861); Guttmann, Gymnastik der Stimme, gestützt auf physiol. Gesetze (4. Aufl., ebd. 1882); Benedix, Der mündliche Vortrag (Bd. 1, 6. Aufl.; 2. u. 3. Bd., 4. Aufl., 1888); ders., Katechismus der Redekunst. Anleitung zum mündlichen Vortrage (4. Aufl., Lpz. 1889); Palleske, Die Kunst des Vortrags (2. Aufl., Stuttg. 1884); Mitzenius, Die Kunst der öffentlichen Rede (4. Aufl., Lpz. 1888); Weiß, Sing- und Sprech-Gymnastik (Berl. 1890). Die ältern Arbeiten haben heute kaum noch geschichtlichen Wert, so die von Klopstock (Fragmente über Sprache und Dichtkunst, Hamb. 1779‒81), Schocher, dem Begründer der Deklamatorik (Soll die Rede auf immer ein dunkler Gesang bleiben? Lpz. 1792) u. a. ^[Spaltenwechsel]
Für die Musik bedeutet D., besonders in der Vokalkomposition, die Ersetzung des poet. Rhythmus durch den musikalischen. Die logische und prosodische Schwere der Silben muß von der Musik in Note und Takt wiedergegeben werden, obwohl die Melodie einer scharfen Skandierung entbehren kann. Am meisten Freiheit in Form, Takt und Tempo läßt die in Tönen deklamierte Rede, das Recitativ (s. d.). Die wahre und schöne musikalische D. ist bei Übersetzung des Textes fast immer gefährdet, weil es bisweilen unmöglich wird, Wort und Silbe wieder genau dem musikalischen Accent anzupassen; denn die musikalische D. ist viel weniger als jede andere dem Vortragenden (also hier dem Sänger) allein überlassen; sie ist vielmehr in erster Linie vom Komponisten abhängig, der jede Abstufung vorzuschreiben hat.
Deklamātor (lat.), derjenige, der die Kunst der Deklamation (s. d.) beherrscht, sie ausübt oder lehrt; deklamatōrisch, der Deklamationskunst gemäß; Deklamatorĭum, Deklamationsübung; auch ein Buch, das Übungsstücke enthält; deklamieren, kunstgemäß vortragen.
Deklaranten, Benennung der 81 czech. Abgeordneten des böhm. Landtages, die die sog. Deklaration unterzeichnet hatten, in der ihre Forderung eines besondern böhm. Staatsrechts formuliert und gegen die bestehende Verfassung Protest erhoben wurde. Diese Deklaration wurde 23. Aug. 1868 von drei der D. dem böhm. Landtagsmarschall überreicht. Eine ähnliche Erklärung übergaben 25. Aug. die czech. Mitglieder des mähr. Landtages. Beide Landtage, in denen die Deutschen die Mehrheit hatten, gingen jedoch zur Tagesordnung über und erklärten die D. ihrer Mandate für verlustig. (S. auch Böhmen, Bd. 3, S. 226 a.) – Kreuzzeitungsdeklaranten, eine Anzahl streng konservativer Männer, die durch eine Erklärung in der Kreuzzeitung gegen Bismarcks Äußerung protestierten, die er 9. Febr. 1876 im Reichstage gethan hatte, daß sich jeder, der die Kreuzzeitung halte, indirekt an den Verleumdungen beteilige, die diese im Sommer 1875 gegen die höchsten Beamten des Reichs gerichtet habe. (Die Kreuzzeitung hatte Bismarck, Camphausen und Delbrück Beteiligung an Gründerspekulationen vorgeworfen.)
Deklaration (lat.), Erklärung. Im internationalen Verkehr der Staaten untereinander werden vereinbarte Zusätze, Abänderungen von internationalen Verträgen unter dem Namen D. (frz. déclaration) geschlossen und veröffentlicht; in der Sprache der Gesetze einzelne Bestimmungen durch spätere Erlasse erläutert.
D. bezeichnet ferner die bei Vermeidung bestimmter Folgen gesetzlich vorgeschriebenen Erklärungen. So versteht man im zoll- und kontrollpflichtigen Warenverkehr unter D. die bei der Zollbehörde sei es mündlich oder schriftlich zu bewirkende Anmeldung der Waren behufs ihrer zollamtlichen Abfertigung, und nennt denjenigen, der diese Anmeldung bewirkt (deklariert), Deklaranten. Die Vorschriften über die formellen Erfordernisse einer solchen D. sind in den verschiedenen