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Die – Diebstahl
des Linnéschen Systems bilden, also die meisten Arten der Labiaten und Scrophulariaceen.
Die (spr. dih). 1) Arrondissement des franz. Depart. Drôme, hat 2348,36 qkm, (1891) 54900 E., 117 Gemeinden und zerfällt in die 9 Kantone Bourdeaux (129,06 qkm, 3386 E.), La Chapelle en Vercors (220,68 qkm, 4010 E.), Châtillon (350,25 qkm, 5257 E.), Crest-Nord (308,44 qkm, 13244 E.), Crest-Sud (240,65 qkm, 8518 E.), D. (309,41 qkm, 6826 E.), Luc-en Diois (263,56 qkm, 4843 E.), La Motte-Chalançon (341,09 qkm, 5062 E.), Saillans (185,22 qkm, 3754 E.). – 2) Hauptstadt des Arrondissements D., 61 km südöstlich von Valence, in 294 m Höhe, am Fuße des steilen Mont-Glandaz oder Glandasse (2025 m), an der Drôme und an der Linie Livron-Crest-D. (54 km) der Franz. Mittelmeerbahn gelegen. D. ist altertümlich gebaut und zum Teil noch mit betürmten Mauern umgeben; es ist Sitz eines Gerichtshofs erster Instanz und eines prot. Konsistoriums, hat (1891) 3257, als Gemeinde 3729 E., Post, Telegraph, ein altes Schloß, eine Kathedrale mit 81 m langem Schiff und schönen Granitsäulen eines antiken Cybeletempels, eine prot. Kirche, einen ehemals bischöfl. Palast, viele Überbleibsel aus der Römerzeit, namentlich Reste einer Wasserleitung und auf dem Wege nach Gap einen wohlerhaltenen Triumphbogen, la Porte St. Marcel genannt; Seidenraupenzucht, Fabrikation von Tuchen, Nudeln, Seiden- und Baumwollspinnerei, Sägemühlen, Gerbereien, Ziegeleien, bedeutenden Handel mit Seidenwaren, Tuchen und weißem, moussierendem Wein (Clairette de Die). – D., das alte Dea Augusta Vocontiorum, im 4. Jahrh. Bischofssitz, kam später in fränk. Besitz und endlich unter die deutschen Kaiser. Das Bistum wurde 1276 mit Valence vereinigt, 1687 wieder hergestellt und 1794 aufgehoben. Vor der Aufhebung des Edikts von Nantes (1685) hatten hier die Calvinisten eine Universität. – Vgl. Martin, Antiquités et inscriptions des villes de D. (1818).
Dié, Saint-, Arrondissement und Stadt in Frankreich, s. Saint-Dié.
Dieb (Käfer), s. Bohrkäfer.
Diebesdaumen, ein im Volksaberglauben eine große Rolle spielender Gegenstand. Alles, was von einem Hingerichteten herrührt, gilt für glückbringend; ein Fingerglied oder ein anderes Knöchelchen eines armen Sünders, in dem Geldbeutel aufbewahrt, mehrt das Geld und läßt den Beutel nie leer werden; es schützt den Dieb, daß der Bestohlene nicht aufwacht, bewahrt vor Ungeziefer und schafft, unter der Hausschwelle vergraben, beständigen Haussegen. Letzteres bewirkt vor allem ein Daumen eines gehängten Diebes, der, neben oder unter die Waren gelegt, auch dem Kaufmanne unveränderliches Glück bringt.
Diebeskerze, das mit Talg umhüllte Fingerchen eines toten, womöglich aus dem Mutterleibe geschnittenen Kindes, das den Dieb unsichtbar machen und vor jeder Störung bewahren sollte. Diesem Aberglauben fielen noch im 17. Jahrh. schwangere Frauen zum Opfer.
Diebessichere Schränke, s. Feuerfeste Schränke.
Diebessprache, s. Rotwelsch.
Diebestelegraph, s. Alarmapparate.
Diebitsch-Sabalkanskij, Iwan Iwanowitsch, Graf, russ. Feldmarschall, geb. 13. Mai 1785 auf dem Ritterguts Großleippe in Schlesien, hieß eigentlich Hans Karl Friedrich Anton von Diebitsch und Narden. Er erhielt seine Bildung seit 1797 in dem Kadettenhause zu Berlin, nahm aber 1801 seine Entlassung aus preuß. Diensten, um in russische zu treten, und machte als Fähnrich den Feldzug von 1805 bis 1807 gegen Napoleon mit. In der Dreikaiserschlacht bei Austerlitz, 2. Dez. 1805, verwundet, wurde er für seine Tapferkeit mit dem goldenen Degen belohnt und nach der Schlacht von Friedland 14. Juni 1807 zum Kapitän befördert. 1812 kam D. als Oberquartiermeister zum Generalstab des Wittgensteinschen Korps und zeichnete sich bei Polock 18. und 19. Okt. 1812 rühmlichst aus. Zum Generalmajor befördert, war er gezwungen, sich gegen die Preußen unter York zu wenden; er bewog letztern, da er von den Franzosen nahezu abgeschnitten war, zum Abfall von Napoleon (Konvention von Tauroggen, 30. Dez. 1812). Mit York hielt D. 12. März 1813 als russ. Generalquartiermeister seinen Einzug in Berlin. Nach der Schlacht bei Lützen 2. Mai 1813 wurde er zu Barclay de Tollys Armeekorps nach Schlesien versetzt und nahm teil an den Schlachten bei Dresden, Kulm und bei Leipzig, worauf ihn der Kaiser zum Generallieutenant erhob. Bei Napoleons Rückkehr von Elba März 1815 wurde er vom Kongreß zu Wien als Chef des Generalstabes zur Ersten Armee gesandt, die unter Barclay de Tolly in Mohilew stand. 1820 zum Chef des Großen kaiserl. Generalstabes ernannt, begleitete er als Generaladjutant Alexander Ⅰ. fast auf allen Reisen. Nach Unterdrückung der Militärrevolution der Dekabristen (s. d.) von 1825 wurde D. in den Grafenstand erhoben. Im Türkischen Feldzuge von 1828 beteiligte D. sich unter Fürst Menschikow Ⅱ. und Admiral Greigh Ⅱ. 7. Okt. bei der Erstürmung der Festung Varna, übernahm den Oberbefehl über das 2. Armeekorps an Stelle Wittgensteins, schlug 11. Juni 1829 den Großwesir Reschid Pascha in den Engpässen von Külesče, eroberte 30. Juni die Festung Silistria und bahnte sich den Übergang über den Balkan. Siegreich gegen Abd ul-Rahman Pascha vordringend, eroberte D. 23. Juli das befestigte Lager bei Misivria und nahm 30. Juli nach hartnäckiger Gegenwehr Aïtos. Für diese Siege am Balkan erhielt er 11. Aug. den Beinamen «Sabalkanskij» («Übersteiger des Balkans»). Er erschien mit seinen siegreichen Truppen 19. Aug. vor Adrianopel, das sich ihm 20. Aug. mit bedeutenden Vorräten, 560 Kanonen, 25 Fahnen und 5 Roßschweifen ergab. 14. Sept. 1829 schloß er den Frieden zu Adrianopel. D. erhielt 4. Okt. 1829 den Generalfeldmarschallsrang. Nach Ausbruch der Polnischen Revolution wurde ihm der Oberbefehl über das russ. Heer von neuem anvertraut. Am 5. Febr. 1831 rückte er mit 150000 Mann in Polen ein, siegte 25. Febr. bei Grochow, doch wagte er den Angriff auf Warschau nicht. Bald nach der siegreichen Schlacht bei Ostrolenka (26. Mai) verlegte er sein Hauptquartier nach Kleczewo bei Pultusk, wo er an der Cholera 10. Juni 1831 starb. – Vgl. Belmont (Pseudonym für Schümberg), Graf D. (Dresd. 1830); Stürmer, Der Tod des Grafen D. (Berl. 1832); Bantysch-Kamenskij, Biographien der russ. Feldmarschälle (russisch, Bd. 4, Petersb. 1841).
Diebsinseln, Inselgruppe im Großen Ocean, s. Ladronen.
Diebstahl. Nach dem Deutschen Strafgesetzbuche wird wegen D. bestraft: Wer eine fremde, bewegliche Sache einem andern in der Absicht wegnimmt, dieselbe sich rechtswidrig zuzueignen (§. 242).