147
Pillauer Tief – Pillnitz
Mecklenburg-Strelitz Nr. 43 und das 3. Bataillon des Fußartillerieregiments von Hindersin Nr. 2, Post zweiter Klasse, Telegraph, Realprogymnasium, höhere Mädchen- und Navigationsschule; Segelfabrikation, Reederei, Fischerei, Bernsteinfischerei und Seehandel. Der Störfang und ‑Export war um 1724 sehr bedeutend. 1731‒32 ließen sich viele Flüchtlinge aus Salzburg als Gewerbtreibende hier nieder. P. bildet den Vorhafen von Königsberg und hat einen Leuchtturm. Das Glatt oder Pillauer Tief (550 m lang, 6 m tief), 10. Sept. 1510 infolge eines Sturms entstanden, bildet den Eingang zum Frischen Haff (s. d.) und ist gegen S. und N. durch gewaltige Molen begrenzt. 2 km im NO. das mit dem benachbarten Wogram vereinigte Dorf Alt-Pillau mit etwa 4000 E. Östlich hiervon eine während der Occupation zur Zeit Friedrichs d. Gr. von den Russen erbaute turmartige, als Seezeichen dienende Landmarke. – Am 6. Juli 1626 erschien Gustav Adolf von Schweden auf der Reede von P. und nahm die unbedeutenden Befestigungen in Besitz, die er wesentlich erweiterte. Aus der hierdurch entstandenen Niederlassung ging die Stadt P., die ihren Namen dem frühern Velowe oder Alt-Pillau verdankt, hervor. Die Festung wurde 1626‒35 von den Schweden besetzt gehalten. Friedrich Wilhelm Ⅰ. erhob P. 18. Jan. 1725 zur Stadt. P. wurde 1758 von den Russen genommen und bis 1763 behauptet; während dieser Zeit wurde der Russische Damm zum Schutz des Hafens und die Landmarke hergestellt. In die Zeit von 1795 bis 1796 fällt die Anlegung der Festungsplantage. 1807 wurde P. von Oberst Herrmann gegen die Franzosen (unter St.-Hilaire) verteidigt, welche die Festung beschossen. Durch Vertrag vom 24. Febr. 1812 ward sie für die Dauer des Krieges mit Rußland Napoleon eingeräumt, aber 6. Febr. 1813 durch Kapitulation des franz. Generals Castella den Russen unter Sievers überliefert und an Preußen zurückgegeben. Zu beiden Seiten des Pillauer Tiefs sind starke Küstenforts und landeinwärts mehrere Außenwerke erbaut, die in Gemeinschaft mit einer Seeminensperre die Einfahrt in das Frische Haff verteidigen und Stadt und Festung nach der See- und Landseite schützen.
Pillauer Tief, s. Pillau und Frisches Haff.
Pillen (Pilulae), erbsengroße Kügelchen, die aus knetbarem Stoff bestehen, in den Arzneistoffe eingehüllt sind. Man giebt Arzneimittel in Pillenform in der Regel, wenn sie sich in anderer Form nicht gut nehmen lassen, und auch zur Erzielung einer genauen Dosierung. Meist sind die P. für den innerlichen Gebrauch bestimmt, manchmal auch für andere Zwecke (Zahnpillen u. s. w.). Die Herstellung der P. erfolgt in der Weise, daß die wirksamen Bestandteile für sich oder mit einem Bindemittel zu einer bildsamen Masse gestoßen werden, aus der dann auf der Pillenmaschine die P. geformt werden. Zu diesem Zwecke werden durch Rollen mit der Hand oder im Großbetrieb durch besonders konstruierte Pressen zunächst Pillenstränge von gleichmäßiger Dicke hergestellt und diese mit Hilfe des Schneidezeugs der Pillenmaschine zugleich zerschnitten und gerundet. Das Schneidezeug der Pillenmaschine, das meist aus Eisen besteht, setzt sich aus zwei genau aufeinander passenden Teilen zusammen, welche je 30 oder mehr halbcylindrische Kanäle dicht nebeneinander tragen, so daß je zwei derselben in eine scharfe Schneide auslaufen. Bei der Handpillenmaschine sind beide Teile des Schneidezeugs entweder flach oder muldenförmig gerundet, bei den Maschinen für den Großbetrieb hingegen entweder auf drei Walzen oder auf eine Walze und eine um dieselbe gebogene Platte verteilt. Durch Gegeneinanderbewegen der Schneiden mit allmählich erstarktem Druck wird die Schneidarbeit soweit vollendet, daß es nur noch mäßigem Rollens der P. gegeneinander unter leichtem Druck bedarf, um die Kugelgestalt der P. zu vervollkommnen. Als Bindemittel für die Pillenmassen dienen in der Regel Süßholzpulver und Süßholzsaft, auch Pflanzenextrakte, für zersetzbare Körper (wie Höllenstein) weißer Thon; Öle und Balsame werden durch Zusammenschmelzen mit gelbem Wachs verdickt. Die P. werden im allgemeinen mit Bärlappsamen, manchmal auch mit Zimmetpulver u. s. w. bestreut. Außerdem überzieht man die P. häufig zur Verdeckung des Geschmacks mit Gelatine, Zucker, Blattsilber oder Blattgold. Um P. für den Magensaft unlöslich zu machen und erst im Darm zur Wirkung gelangen zu lassen, überzieht man sie mit einer Lösung von Hornstoff (Keratin, s. d.) oder mit geschmolzenem Salol. Offizinell sind die eisenhaltigen Aloepillen, die Eisenpillen und die Jalapenpillen. – P. von Morison, s. Geheimmittel.
Pillendreher, s. Mistkäfer.
Pillkallen. 1) Kreis im preuß. Reg.-Bez. Gumbinnen, hat 1060,34 qkm und (1890) 46664 (22480 männl., 24184 weibl.) E., 2 Städte, 245 Landgemeinden und 54 Gutsbezirke. – 2) Kreisstadt im Kreis P., an der Nebenlinie Tilsit-Stallupönen der Preuß. Staatsbahnen, Sitz des Landratsamtes, eines Amtsgerichts (Landgericht Insterburg) und einer Reichsbanknebenstelle, hat (1890) 2869 evang. E., Post zweiter Klasse, Telegraph, Präparandenanstalt; Eisengießerei und Maschinenfabrik, Pferde- und Viehmärkte.
Pillnitz, königl. Lustschloß und Kammergut in der Amtshauptmannschaft Dresden-Neustadt der Kreishauptmannschaft Dresden, Sommeraufenthalt des Königs von Sachsen, liegt etwa 7 km oberhalb Dresden am rechten Elbufer bei dem Dorfe P. (693 E.). P. war ehemals eine alte Burg. Kurfürst Johann Georg Ⅳ. kaufte 1693 das alte Schloß von Heinrich von Bünau und schenkte es seiner Geliebten, der Gräfin von Rochlitz, nach deren Tod es an die Kammer fiel. August Ⅱ. belehnte damit 1705 die Gräfin Cosel. Später war es der Sommeraufenthalt des Feldmarschalls Rutowski. August Ⅱ. erweiterte es bedeutend, und 1788‒92 wurde es renoviert. An Stelle des alten, 1818 abgebrannten Schlosses wurde ein neues erbaut. Hinter dem Dorfe P. der romantische Friedrichsgrund und eine 1788 angelegte künstliche Burgruine, unweit P. der Pohrsberg oder Porsberg (355 m) und das Dorf Hosterwitz (558 E.), beliebte Sommerfrische, mit einer Besitzung des Prinzen Georg und dem Keppschloß, Eigentum der Großherzogin von Mecklenburg-Strelitz, im romantischen Keppgrund. – Im Schloß zu P. wurde 25. bis 27. Aug. 1791 die Fürstenversammlung gehalten, bei welcher Kaiser Leopold Ⅱ., Friedrich Wilhelm Ⅱ. von Preußen und der Graf von Artois Maßregeln gegen die Französische Revolution besprachen. In dieser sog. Pillnitzer Konvention wurde beschlossen, jedem Angriff von seiten Frankreichs und der Revolution gemeinschaftlich entgegenzuwirken, und 27. Aug. an die Brüder Ludwigs ⅩⅥ. eine Erklärung gegen die