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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

Schlagworte auf dieser Seite: Demādes; Demagog; Demanchieren; Demande en nullité

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Demades – Demande en nullité

nordnordöstl. Lauf von 429 km bei der Stadt Ufa. Sie ist wasserarm und nicht schiffbar. An den Ufern finden sich Kupfererze und die Karkalinschen Werke, im Alluvium Mammutknochen.

Demādes, athen. Redner, der in seiner Jugend als Ruderknecht gedient hatte, dann als Gegner des Demosthenes durch seine Rednergabe eine einflußreiche polit. Stellung erlangte. In der Schlacht bei Chäronea 338 v. Chr. geriet er in macedon. Gefangenschaft, wußte aber seine Freilassung, wie die der übrigen athen. Gefangenen, von dem Sieger zu erwirken, und trat nun als Vermittler zwischen seiner Vaterstadt und den macedon. Machthabern auf. Ihm haben es die Athener zu danken, daß Alexander d. Gr. nach der Zerstörung Thebens so glimpflich mit ihrer Stadt verfuhr. Nach Alexanders Tode vermittelte er im Spätsommer 322 nach dem unglücklichen Lamischen Kriege zwischen Athen und Antipater einen für Athen höchst nachteiligen Frieden und veranlaßte in Athen den Gemeindebeschluß, der nach dem Befehle Antipaters die Häupter der Nationalpartei, darunter Demosthenes, ächtete. Als nachher D. mit Antipaters Gegner, dem Reichsverweser Perdikkas, intriguierte, erregte er Antipaters Zorn in solchem Grade, daß dieser den D. gegen Ende 320 in Pella töten ließ, obgleich D. als Gesandter Athens gekommen war.

Demagog (grch., d. h. Volksführer), in den griech. Demokratien, besonders in Athen, Bezeichnung für einen Mann, der durch sein Ansehen beim Volke und durch seine Rednergabe einen großen Einfluß auf die Entschließungen der Volksversammlungen und dadurch auf die Leitung der Staatsangelegenheiten ausübte. Am längsten besaß eine derartige Macht und am edelsten gebrauchte sie Perikles (s. d.), der daher vorzugsweise mit dem Titel D. geehrt wird. Von D., die durch Selbstsucht ihren Einfluß mißbrauchten und den Namen D. in Mißkredit brachten, sind namentlich Kleon in Athen und Clodius in Rom zu nennen.

In neuerer Zeit sind die Bezeichnungen D. und demagogische Umtriebe in Deutschland, aber unter ganz andern Verhältnissen und in wesentlich anderer Bedeutung, wieder in Brauch gekommen. Nach den Befreiungskriegen machte sich in weiten Kreisen des deutschen Volks, namentlich in der von den Idealen deutscher Einheit, Freiheit und Größe begeisterten Jugend, Mißvergnügen und Verbitterung gegenüber der Gestaltung der deutschen Verhältnisse geltend und führte hier und da in einzelnen politisch erregten Kreisen, namentlich in Nassau und Oberhessen, zu einer Ausbildung demokratisch-radikaler Theorien (s. Unbedingte). Wenngleich einige jugendliche und schwärmerische Elemente, wie Karl Sand, der Mörder Kotzebues, und Löning, der einen Mordversuch auf den nassauischen Präsidenten Ibell machte, durch den Einfluß solcher Lehren und von Fanatikern wie Karl Follen zu dem Glauben gebracht werden konnten, daß nur die Gewaltthat noch fromme, so war doch von einer planmäßigen Verschwörung, wie sie die Regierungen in übertriebener Angst sogleich annahmen, nicht die Rede. Trotzdem begann nach jenen Attentaten (1819) ein energisches Vorgehen gegen sogenannte D. und demagogische Umtriebe, das durch die nächsten Jahrzehnte hindurch mit immer wieder angefachtem Eifer fortgesetzt ward. In Preußen zuerst, bald auch in Darmstadt, Nassau, Baden, Weimar, Mecklenburg wurden Immediat-Untersuchungskommissionen zu diesem Zwecke niedergesetzt. Nicht bloß die seit 1816 auf den meisten Universitäten entstandenen Burschenschaften (s. d.), sondern auch patriotische Vereine, die vor oder während des Befreiungskrieges zum Zwecke der Abschüttelung der Fremdherrschaft und der Kräftigung des vaterländischen Geistes entstanden waren, wie der Tugendbund (s. d.), der Deutsche Bund, die Deutschen Gesellschaften, ferner Einrichtungen, die mit offener Genehmigung der Regierung ins Leben getreten waren, wie das Turnwesen, wurden jetzt Gegenstände der Beargwöhnung, Anklage und Verfolgung von seiten offizieller und nichtoffizieller Denunzianten. Nicht bloß junge Leute, namentlich Studenten, sondern auch hochgeachtete Gelehrte und Universitätslehrer, wie Arndt, F. L. Jahn, Welcker u. s. w., wurden als D. verfolgt, auf völlig unbegründete Anklagen hin in langwierige Untersuchungen verwickelt und ihrer Stellen entsetzt. Der Bundestag selbst nahm, infolge der Karlsbader Beschlüsse (s. d.), die Sache in die Hand und setzte nebst Maßregeln zur Überwachung der Universitäten und der parlamentarischen Versammlungen eine «Central-Untersuchungskommission» ein, die ihren Sitz in Mainz nahm. Nach der Julirevolution von 1830 wiederholten sich nahezu dieselben Vorgänge. Die Nichtbefriedigung und gewaltsame Unterdrückung der berechtigten Forderungen der Nation brachten abermals eine teils im geheimen gärende, teils in offenen Ausbrüchen sich Luft machende Aufregung hervor. Es lag offen am Tage, daß das Gefühl dieser Unzufriedenheit im Volke ein allgemein verbreitetes, kein künstlich erzeugtes sei. Dasselbe beschränkte sich nicht mehr auf akademische Kreise, sondern der eigentliche Mittelpunkt der Bewegung lag jetzt weit mehr in den parlamentarischen Versammlungen und in der Tagespresse, die nun eine weit unmittelbarere praktische Richtung auf die konkreten Verhältnisse des öffentlichen Lebens nahmen. Es war daher auch nicht ferner von demagogischen Umtrieben, sondern einfach von einem «gegen den Bestand des Bundes und die öffentliche Ordnung in Deutschland gerichteten Komplott» die Rede, als infolge des Frankfurter Attentats (s. d.) vom 3. April 1833 der Bundestag eine neue Central-Untersuchungskommission in Frankfurt einsetzte und in 23 Bundesstaaten besondere Untersuchungsbehörden aufgestellt wurden. Mehr als 1800 Angeschuldigte wurden verhört und Verurteilungen ausgesprochen, die zu den etwaigen Vergehungen in keinem Verhältnis standen und daher auch nur in geringerm Maßstabe zur Vollziehung gelangten. – Vgl. Ilse, Geschichte der polit. Untersuchungen (Frankf. 1860).

Demanchieren (frz., spr. -mangsch-), beim Spiel von Streichinstrumenten aus einer Lage in die andere übergehen, mit der linken Hand am Hals (manche) des Instruments hinauf- oder heruntergleiten.

Demande en nullité (spr. -mángd ang nül-) oder Action en nullité, die Nichtigkeitsklage des franz. Rechts, die in 10 Jahren verjährt. Sie wird wegen vertragsmäßiger Verbindlichkeiten erhoben, wenn der äußere Schein eines gültigen Vertrags vorliegt. Sobald der die Gültigkeit ausschließende Mangel dem Richter dargelegt ist, behandelt dieser den Vertrag entweder ohne weiteres als ungültig (nullité de plein droit) oder in den Fällen, in welchen die Ungültigkeit nur von bestimmten Personen geltend gemacht werden kann, wenn er von diesen zu dem Zweck angerufen wird (Code 225). Nichtigkeiten der